CSU beharrt auf Privilegien in der Erbschaftsteuer
wf Berlin – Die CSU bleibt bei der Reform der Erbschaftsteuer hart. Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt machte nach einer Strategietagung der geschäftsführenden Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD im Bundestag deutlich, dass die Partei noch an einigen Stellschrauben zugunsten von Familienbetrieben drehen wolle. Allen Beteiligten sei die Bedeutung dieser Unternehmen für die Wirtschaftsstruktur bewusst geworden, erklärte Hasselfeldt vor der Presse im Vergnügungspark Rust, wo die Abgeordneten tagten. Details seien indessen nicht besprochen worden, berichtet dpa-afx. Der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer, den die Bundesregierung auf Druck des Bundesverfassungsgerichts auf den Weg gebracht hatte und der Steuerprivilegien beim Übergang auf die nächste Generation eindämmt, hängt seit September im Bundestag fest. Bis 1. Juli muss die Reform in Kraft treten.Beschlüsse zu ihrer strategischen Ausrichtung für die weitere Legislaturperiode fassten die Fraktionsspitzen zur Finanzmarktpolitik. Die Spitzen der Regierungskoalition unterstützen “weitere Maßnahmen”, um die von “Staaten für Banken ausgehenden Risiken” zu reduzieren. Dies betrifft die Nullgewichtung von Staatsanleihen in Bankbilanzen bei der Eigenkapitalunterlegung. Alle Maßnahmen zur Errichtung der Bankenunion müssten in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene wirksam umgesetzt werden, heißt es. Dazu gehörten auch ausreichende Verlustpuffer im Abwicklungsfall. Gegen EU-EinlagensicherungDezidiert und erneut spricht sich Schwarz-Rot gegen eine gemeinsame europäische Einlagensicherung oder Einlagenrückversicherung aus. Angesichts der nicht vollständig umgesetzten Regelungen bei der Bankenunion und fehlender praktischer Erfahrung müsse dies gegenwärtig unterbleiben, heißt es. Der Bundestag hatte dies schon in einer Entschließung erklärt.Mit Blick auf die internationale Steuerpolitik dringen die Fraktionsspitzen auf bessere Koordinierung und Harmonisierung zwischen den EU-Staaten, damit sich Konzerne nicht durch Gewinnverlagerung oder -kürzung der Besteuerung entziehen können. Ein klares Votum gab Schwarz-Rot für Großbritannien ab. “Der Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU ist auch für Deutschland von größtem Interesse”, heißt es. Die Fraktionsspitzen verwiesen auf Gemeinsamkeiten in Bezug auf verhältnismäßige Regulierung, bessere Rechtssetzung und Haushaltsdisziplin. Die Möglichkeit, EU-Gesetzesvorschläge stoppen zu können, die nicht mit der Subsidiarität im Einklang stehen, sei auch aus deutscher Sicht ein wichtiges Reformfeld.