Cum-ex ist kein Kavaliersdelikt
Cum-ex-Transaktionen sind Steuerhinterziehung, sofern beim Finanzamt Erstattungen beantragt wurden.
Auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen sind in der Regel ausgeschlossen, wenn mehr als 1 Mill. Euro erbeutet wurden.
2021 verurteilte das Landgericht Bonn einen früheren Warburg-Manager zu fünfeinhalb Jahren Haft.
Im Februar 2022 wurde gegen einen weiteren Warburg-Manager eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verhängt.