Ampel-Koalition

Detail-Einigung beim Gebäudeenergiegesetz

Die Ampel-Koalition hat letzte Details für ihr Gebäudeenergiegesetz geklärt. Demnach soll es eine Förderung beim Heizungstausch von bis zu 70% geben. Nächste Woche entscheidet der Bundestag.

Detail-Einigung beim Gebäudeenergiegesetz

Detail-Einigung beim Gebäudeenergiegesetz

Neue Heizungen sollen mit bis zu 70% bezuschusst werden

ahe Berlin

Zwei Wochen nach der Grundsatzeinigung ist der Ampel-Koalition nun auch eine Verständigung auf die detaillierte Ausgestaltung des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes gelungen. Wie die Vize-Fraktionschefs von SPD, Grünen und FDP in Berlin mitteilten, ist unter anderem eine Förderung von bis zu 70% der Kosten beim Wechsel auf eine klimafreundliche Heizung vorgesehen. „Es ist gelungen, eine Einigung zu erzielen, die Klimaschutz, Technologieoffenheit und sozialen Ausgleich verbindet“, teilten die drei Parteien in einer gemeinsamen Erklärung mit.

Der entsprechend geänderte und ergänzte Gesetzentwurf solle den Fraktionen bis Donnerstag vorliegen und am Freitag in die Ausschüsse gehen, hieß es aus den Parteien. Für Montag ist demnach noch eine Expertenanhörung geplant, bevor das Heizungsgesetz, um das es monatelang heftigen Streit auch innerhalb der Koalition gegeben hatte, Ende nächster Woche den Bundestag passieren könnte.

Die Förderung soll wie zuvor auch schon geplant über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden. Reuters berichtete aus Koalitions- und Regierungskreisen, dass sich die Förderung bis 2027 auf „unter 10 Mrd. Euro“ summieren werde. Beim Heizungstausch soll es demnach künftig eine Grundförderung von 30% geben. Wer vor 2028 auf eine klimafreundliche Lösung umsteigt, erhält weitere 20% an Zuschüssen. Dieser Bonus reduziert sich danach alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte, was einen Anreiz für einen schnellen Wechsel schaffen soll. Für Bezieher von Jahreseinkommen unter 40.000 Euro ist ein weiterer Bonus geplant.

Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt heute noch nahezu jeder zweite mit Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. Ab Januar 2024 soll der Verkauf von Gasheizungen nur nach einer Beratung stattfinden dürfen, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und mögliche finanzielle Belastungen hinweist. Der Umstieg auf eine Heizung mit einem Erneuerbare-Energien-Anteil von mindestens 65% soll erst dann verbindlich sein, wenn es in der jeweiligen Kommune auch eine verbindliche Wärmeplanung gibt, was bundesweit bis 2028 angestrebt wird. In Neubaugebieten soll das Gesetz unverändert ab 2024 gelten.

Nach Informationen von dpa wurden auch die Pläne für eine weitere Modernisierungsumlage konkretisiert, über die Vermieter bislang maximal 8% der Kosten für Modernisierungen auf die Mieter umlegen können. Diese Umlage soll den Berichten zufolge nun offenbar auf 10% steigen, um auch Vermietern Anreize zum Heizungstausch zu geben.

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