Deutschland darf Sozialleistung verweigern
fed Brüssel – Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Rechtsanwendung bei der Gewährung von sozialer Unterstützung bestätigt. Die Entscheidung der Luxemburger Richter sorgte für Erleichterung bei der Bundesregierung, die andernfalls eine Flut von finanziellen Forderungen von Zuwanderern befürchtet hatte. Im Kern stellte der Gerichtshof fest, dass Bürger aus anderen EU-Staaten, die zum Beispiel nach Deutschland einreisen, dort nicht automatisch Ansprüche auf Sozialleistungen haben: “Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden.”Im konkreten Fall geht es um die Klage von zwei Rumänen – eine Mutter und ihr Sohn – gegen die Weigerung des Leipziger Jobcenters, ihnen Leistungen der Grundsicherung zu gewähren. Die Rumänin hat Leistungen der Grundsicherung beantragt, die Arbeitsuchenden vorbehalten sind, obwohl sie sich offensichtlich nicht auf Arbeitsuche begeben hat. Sie hat keinen Beruf und war bislang weder in Deutschland noch in Rumänien erwerbstätig. Mutter und Sohn leben bei einer Verwandten, die sie mit Lebensmitteln versorgt.Das EU-Gericht ist der Ansicht, dass Staatsangehörige anderer EU-Länder nur dann Gleichbehandlung in Bezug auf Sozialleistungen verlangen dürfen, sofern sie die Voraussetzungen der “Unionsbürgerrichtlinie” erfüllen.Bei einer Aufenthaltsdauer wie im vorliegenden Fall von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren, macht die Richtlinie das Aufenthaltsrecht davon abhängig, dass nicht erwerbstätige Personen über ausreichende Existenzmittel verfügen. Ein Mitgliedstaat müsse daher die Möglichkeit haben, nicht arbeitenden Unionsbürgern, die von ihrer Freizügigkeit allein mit dem Ziel Gebrauch machen, an Sozialhilfe zu kommen, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel verfügen, Sozialleistungen zu versagen. Das EU-Gericht fordert zu diesem Zweck eine Prüfung jedes Einzelfalls.Der CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann begrüßte das Urteil: “Deutschland darf weiterhin aktiv den Sozialmissbrauch bekämpfen und Hartz IV verweigern.” Auch der FDP-Parlamentarier Alexander Graf Lambsdorff zeigte sich zufrieden: Wer in Deutschland nie gearbeitet habe und noch nicht mal versuche, einen Job zu bekommen, müsse anders beurteilt werden als die große Mehrheit der EU-Bürger, “die zum Arbeiten zu uns gekommen sind”. Die Sozialdemokratin Birgit Sippel stellte derweil darauf ab, dass die Einzelfallprüfung als rechtliches Grundprinzip bekräftigt worden sei.