MCDONALD'S

Doppelte Nichtbesteuerung

Fast drei Jahre lang hat die EU-Kommission untersucht, ob der Fastfood-Riese McDonald's in Luxemburg unerlaubte Steuervorteile erhalten hat. Jetzt musste Europas oberste Wettbewerbshüterin Margrethe Vestager einräumen: Alles war korrekt. Es gab...

Doppelte Nichtbesteuerung

Fast drei Jahre lang hat die EU-Kommission untersucht, ob der Fastfood-Riese McDonald’s in Luxemburg unerlaubte Steuervorteile erhalten hat. Jetzt musste Europas oberste Wettbewerbshüterin Margrethe Vestager einräumen: Alles war korrekt. Es gab keine unzulässige staatliche Beihilfe seitens des Großherzogtums. Sowohl das luxemburgische Steuerrecht als auch das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA wurden eingehalten. Also alles gut? Akten schließen und weiter wie bisher? Beileibe nicht. Denn der Fall zeigt mehr als deutlich den Handlungsbedarf, den es in der EU im Kampf gegen Steuervermeidung und Gewinnverschiebung großer multinationaler Konzerne noch gibt. McDonald’s hat es geschafft, mit Hilfe einer komplizierten Firmenstruktur eine Inkompatibilität zwischen dem luxemburgischen und dem US-Steuerrecht auszunutzen. Die Folge war eine “doppelte Nichtbesteuerung”, gegen die mit Hilfe des EU-Wettbewerbsrechts nicht beizukommen ist.Luxemburgs Behörden ist in diesem Fall kein Vorwurf zu machen. Und es ist auch löblich, dass dem Parlament des Landes seit kurzem ein Gesetzesvorschlag vorliegt, mit dem das aktuelle Steuerschlupfloch geschlossen werden soll. Und doch hat die luxemburgische Regierung keinesfalls einen Freispruch erster Klasse aus Brüssel erhalten. Denn seit die EU-Kommission 2013 angefangen hat, systematisch in den einzelnen Mitgliedstaaten Steuervorbescheide für einzelne Konzerne auf Grundlage der Beihilfevorschriften zu untersuchen, sorgte gerade Luxemburg immer wieder für Negativschlagzeilen: 2015 musste das Land 23 Mill. Euro von Fiat zurückfordern. 2017 waren es 283 Mill. Euro an unerlaubten Steuervergünstigungen für Amazon. Und in diesem Jahr stellten die EU-Wettbewerbshüter fest, dass auch der Energiekonzern Engie unzulässige Vergünstigungen von 120 Mill. Euro erhalten hat.Luxemburg ist nur eines von mehreren EU-Ländern, die mit ihrer Steuerpolitik der Gewinnverschieberei der großen Multis Vorschub verleihen und auf europäischer Ebene zugleich bei der Verschärfung von Steuerregeln bremsen. Denn es liegen in Brüssel ja zahlreiche Vorschläge auf dem Tisch, die auf mehr Steuergerechtigkeit abzielen – von der gemeinsamen Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage über eine länderbezogene Steuertransparenz bis hin zu eigenen Lösungen im Digitalbereich. Man müsste sie nur umsetzen. Es bleibt zu hoffen, dass der Fall McDonald’s jetzt die Prozesse ein wenig beschleunigt.