Drei Schlichtungswochen ohne GDL-Streiks

Platzeck und Ramelow sollen vermitteln

Drei Schlichtungswochen ohne GDL-Streiks

ge Berlin – Nachdem sich die Deutsche Bahn und die Lokführergewerkschaft GDL auf eine Schlichtung geeinigt haben, ist die inzwischen neunte Streikrunde bis zumindest Mitte Juni ausgesetzt worden. Bis dahin wollen die Schlichter, der von der Bahn benannte frühere brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und der GDL-Vertraute Bodo Ramelow (Linke), Ministerpräsident von Thüringen, einen Kompromiss in dem seit fast einem Jahr andauernden Tarifkonflikt erreichen. GDL-Chef Claus Weselsky betonte, mit der Einigung auf eine Schlichtung würden auch unterschiedliche Tarifabschlüsse von GDL und der größeren Konkurrenzgewerkschaft EVG möglich – wobei die GDL neben Lokführern auch Rangierführer und das Zugpersonal vertrete. Divergierende Abschlüsse in einer Berufsgruppe will die Bahn jedoch umgehen. Personalchef Ulrich Weber sagte, kollidierende Regelungen wolle man unverändert vermeiden. Im Zweifelsfall dürfte die Bahn damit auf den jeweils höheren Abschluss aufstocken.Das ist auch die Strategie der Gewerkschaften. In dem noch für die Nacht angepeilten Tarifabschluss will die EVG eine Nachbesserungsklausel verankern, mit der eine nachträgliche Angleichung an einen möglicherweise höheren Schlichtungsabschluss erreicht werden kann. Sollte eine Einigung jedoch scheitern, hat auch die EVG mit Streik gedroht.Kaum benannt attackierte Ramelow die Bahn: “Ich habe in meinem Leben viele Tarife verhandelt, ein derart unprofessionelles Vorgehen habe ich noch nicht erlebt”, sagte der frühere Gewerkschaftsfunktionär dem rbb. Der Bundesregierung warf er vor, sich als Eigentümer auf die Seite des Staatskonzerns geschlagen zu haben. Das heute im Bundestag zur Abstimmung stehende Gesetz zur Tarifeinheit hat nach Aussage von Weselsky keinen Einfluss auf einen möglichen Tarifabschluss. Sollte ein vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgehandelter Tarifvertrag im Nachhinein infrage gestellt werden, werde die Lokführergewerkschaft vor Gericht ziehen – nötigenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht.