GRUNDSTEUER

Eile geboten

Der Anfang ist gemacht, jetzt kommt der schwere Teil. Nach dem - erwarteten - Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die roten Roben die letztmals 1964 erhobenen Einheitswerte für Grundbesitz für mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes...

Eile geboten

Der Anfang ist gemacht, jetzt kommt der schwere Teil. Nach dem – erwarteten – Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die roten Roben die letztmals 1964 erhobenen Einheitswerte für Grundbesitz für mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes unvereinbar und damit verfassungswidrig abgeurteilt haben, steht nun die Frage, wie die Immobilien stattdessen gerecht und fair bewertet werden können. Diese Frage ist keineswegs banal. Vielmehr ist sie genau die Ursache für das gestrige Urteil der Karlsruher Richter. Denn dass es nie wieder zu der im Bewertungsgesetz im Sechsjahresrhythmus geforderten Neubewertung gekommen ist, liegt an dem immensen Verwaltungsaufwand, der für eine Aktualisierung der Einheitswerte nötig ist. Unterbleibt die allerdings, monieren die Verfassungsrichter anschließend gravierende “Wertverzerrungen”, die in weiten Bereichen zum Regelfall geworden seien – und damit verfassungswidrig.Gesucht wird also eine einfache Form der Werterfassung von Immobilien, auf deren Basis dann die Grundsteuer ermittelt wird. Die wiederum ist mit einem Aufkommen von 14 Mrd. Euro die drittwichtigste Einnahmequelle hiesiger Kommunen. Dankbarerweise haben die Richter aber nicht nur eine Reform gefordert, sondern auch mit Ende 2019 eine knappe Frist bis zur Neuregelung gesetzt. Kommt bis dahin keine Lösung zustande, fällt die Grundsteuer ab 2025 weg. Eile ist also geboten.Und machbar. Denn eigentlich ist seit Jahren und Jahrzehnten alles gesagt. Die einen plädieren für ein Verkehrsmodell, das jedoch aufwendig ist, ohne dass sich Über- oder Unterbewertungen vermeiden lassen. Im Herbst 2016 hatten 14 von 16 Bundesländern ein Kostenwertmodell vorgelegt – wogegen Bayern und Hamburg opponierten. Die Süddeutschen wollen stattdessen eine wertunabhängige Flächenberechnung, bei der hochwertige Grundstücke am teuren Tegernsee genauso besteuert würden wie gleichgroße Areale in der sandigen Uckermark. Und Hamburg befürchtet – wie übrigens auch Bayern -, bei einer Neuregelung mehr in den Länderfinanzausgleich zahlen zu müssen. Gegen das Kostenwertmodell spricht auch, dass seine Implementierung mindestens zehn Jahre dauern würde – eine Frist, die die Richter nicht mehr gewähren. Dagegen steht eine Bodenwertsteuer als pragmatische Alternative, schließlich existieren die Wertangaben doch zumeist schon als Bodenrichtwerte. Zudem verteuert sie die Bodenspekulation – den größten Hemmschuh für Neubauten in Städten mit (zu) wenigen Wohnungen.