Eine letzte Brexit-Frist bis Sonntag
ahe Brüssel – Die EU-Kommission hat mehrere Notfallmaßnahmen eingeleitet, die bei einem endgültigen Scheitern der Brexit-Verhandlungen größere Störungen im Flug- und Straßenverkehr sowie im Fischerei-Sektor verhindern sollen. Die Maßnahmen für den Fall eines No Deal, denen das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten noch zustimmen müssen, sollen ab dem 1. Januar zeitlich befristet gelten.Ein Spitzengespräch von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem britischen Premier Boris Johnson hatte zuvor keinerlei Bewegung in die festgefahrenen Post-Brexit-Verhandlungen um ein Handelsabkommen gebracht. Die Übergangsphase endet aber Ende des Jahres. Die Kommission erklärte jetzt, es bestünden “inzwischen doch erhebliche Zweifel”, ob ein solches Abkommen bis zum 1. Januar 2021 zustande kommen werde. Die Zeit ist (zu) knapp”Wir müssen nun auf alle Eventualitäten vorbereitet sein – auch darauf, dass wir am 1. Januar 2021 kein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich haben”, betonte von der Leyen. Sie verwies darauf, dass selbst wenn noch ein Abkommen erzielt werden sollte, es nicht sicher sei, ob es noch rechtzeitig zum Jahreswechsel in Kraft treten könne.Mehrere EU-Staaten und auch zahlreiche EU-Abgeordnete hatten die Kommission zuletzt schon mehrfach gedrängt, diese Notfallmaßnahmen endlich voranzutreiben. Von der Leyen sah sich hierzu nun erst nach ihrem dreistündigen Abendessen mit Johnson in Brüssel am Mittwochabend gezwungenWie es im Anschluss hieß, gebe es in den Gesprächen, die die beiden Chefunterhändler David Frost und Michel Barnier führen sollen, noch eine letzte Frist bis Sonntagabend. “Wir werden bis zum Ende des Wochenendes zu einer Entscheidung kommen”, betonte von der Leyen. Bei dem Gespräch habe man noch einmal eine klare Vorstellung von den jeweiligen Positionen gewonnen, die nach wie vor “weit auseinander” lägen.Auch die britische Seite sprach nach dem Abendessen von erheblichen Differenzen. Außenminister Dominic Raab sagte dem Fernsehsender BBC, Verhandlungen über die für Sonntag gesetzte Frist hinaus seien “unwahrscheinlich”. Es sei wichtig, endgültige Entscheidungen zu bekommen.Die EU-Kommission begründete ihre gestern vorgelegten ausgewählten Notfallmaßnahmen damit, dass ein No Deal zwar in vielen Bereichen zu Beeinträchtigungen führen werde, dass einige Sektoren jedoch unverhältnismäßig stark betroffen seien. Daher sollen nun auch bestimmte Flugverbindungen zwischen Großbritannien und der EU ab Anfang 2021 zunächst für sechs Monate aufrechterhalten werden -wenn es auch in Großbritannien eine entsprechende Entscheidung gebe. Auch für die Anerkennung von Sicherheitszertifikaten für Flugzeuge soll es eine Übergangsregel geben, damit diese nicht in der EU stillgelegt werden müssen.Eine ähnliche Regelung auf Gegenseitigkeit soll es geben, um Frachttransporte und den Busverkehr aufrechtzuerhalten, ebenfalls für sechs Monate. “Verwerfungen” erwartetIm Bereich der Fischerei – der in den Verhandlungen bislang immer einer der Knackpunkte gewesen war – schlägt die EU-Kommission einen Rechtsrahmen bis Ende 2021 vor, sofern nicht doch noch ein Abkommen vereinbart wird. Bis dahin sollen beide Seiten noch in den Fanggebieten in den Gewässern der jeweils anderen Partei fischen dürfen.Über eines macht sich aber auch die EU-Kommission keine Illusionen, selbst wenn die Notfallmaßnahmen in Kraft gesetzt werden: “Zu Verwerfungen wird es ohnehin kommen, unabhängig davon, ob die EU und das Vereinigte Königreich ein Abkommen über ihre künftigen Beziehungen schließen oder nicht”, erklärte die Brüsseler Behörde.