Erbschaft wird doppelt besteuert
ba Frankfurt – Im Ausland liegendes Kapitalvermögen kann doppelt mit Erbschaftsteuer belastet werden, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen auf diesem Gebiet fehlt. Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) bleibt im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer, für die im Inland keine Anrechnung vorgesehen ist, unberücksichtigt (II R 10/12). Allerdings müsse die Doppelbesteuerung unter Umständen durch Billigkeitsmaßnahmen gemildert werden, teilte das BFH mit. Ein Zwang zur Anrechnung der ausländischen auf die deutsche Erbschaftsteuer oder deren Abzug als Nachlassverbindlichkeit von der Bemessungsgrundlage ergebe sich auch nicht aus höherrangigem Recht.