Erneuter Anlauf gegen Anleihenkaufprogramm

Kerber will in Karlsruhe erneut gegen EZB vorgehen

Erneuter Anlauf gegen Anleihenkaufprogramm

dh Frankfurt – Die Gegner der billionenschweren EZB-Anleihenkäufe um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber rufen erneut das Bundesverfassungsgericht an. Hintergrund ist der jüngste Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB), die umstrittenen Käufe ohne konkretes Enddatum wieder zu starten. Angesichts des Beschlusses der Euro-Notenbank zur entfristeten Wiederaufnahme der Netto-Anleihekäufe ab dem 1.11.2019, müsse der Sachverhalt neu erörtert werden, da sich dieser verändert hätte, hieß es in der von der Klägergruppe veröffentlichten Pressemitteilung.Die EZB beschloss auf ihrer Zinssitzung im September, ab November wieder für monatlich 20 Mrd. Euro Staatsanleihen und andere Papiere zu erwerben. Die Käufe sollen erst dann gestoppt werden, wenn die Notenbank kurz vor einer Zinserhöhung steht.Schon nachdem die EZB im April 2015 ankündigte Anleihen von Staaten und Unternehmen im Umfang von knapp 2,6 Bill. Euro zu erwerben, klagten mehrere Euro-Kritiker, darunter Kerber, AFD-Gründer Bernd Lucke, CSU-Politiker Gauweiler und der Unternehmer Heinrich Weiss vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie sahen damals schon eine verbotene Staatsfinanzierung durch die EZB. Das Bundesverfassungsgericht sah, wie von den Klägern behauptet, “gewichtige Gründe”, dass es sich bei dem Kaufprogramm tatsächlich um einen Verstoß gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung handelt und schaltete daher den Europäischen Gerichtshof ein und erbat eine Stellungnahme.Das oberste EU-Gericht allerdings schloss sich der kritischen Sicht der Karlsruher Verfassungsrichter nicht an, sondern erklärte das Anleihenkaufprogramm im Dezember des vergangenen Jahres für rechtens, so wie es auch schon das OMT-Programm der EZB für zulässig erklärte. Ein zweiter ShowdownNun also kommt es zu einem zweiten Treffen in Karlsruhe. Spannend wird, ob die Verfassungsrichter dem Freifahrtsschein für die EZB folgen werden. “Wenn selbst führende Ex-Notenbanker wie Otmar Issing und Jacques de Larosière den Beschluss der EZB vom 12.9.2019 als widersinnig und kompetenzüberschreitend bezeichnen, ist das Bundesverfassungsgericht gut beraten, den Fall in seiner neuen Dramatik näher zu betrachten”, so Kerber.