ESM-Krisenhilfe steht

Eurogruppe einig über Zugangs- und Rückzahlungsbedingungen - Nationale Ratifizierungen bis Freitag

ESM-Krisenhilfe steht

Die Eurogruppe hat sich auf die Ausgestaltung der Kredite geeinigt, die der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) zur Bekämpfung der Coronakrise vergeben will. Alle Euro-Länder sollen Zugang zu den Mitteln erhalten. Die noch fehlenden nationalen Genehmigungsprozesse sollen Freitag abgeschlossen sein.ahe Brüssel – Die Finanzminister der Euro-Staaten haben sich auf die Bedingungen der ESM-Krisenkredite zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt. Der Chef des Eurorettungsschirms, Klaus Regling, betonte nach der Videokonferenz am Freitagabend, es habe eine Einigung “in Rekordzeit” gegeben.Das ESM-Programm, das ein Volumen von bis zu 240 Mrd. Euro hat, ist neben der Arbeitslosengeld-Initiative Sure der EU-Kommission sowie einem Garantieprogramm für Unternehmen der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Teil des europäischen Anti-Krisen-Pakets, das bis zum 1. Juni bereitstehen soll. Nach Angaben von Eurogruppen-Chef Mario Centeno wird erwartet, dass die jetzt noch fehlenden Zustimmungsprozesse in den 19 Euro-Ländern schon in der nächsten Woche abgeschlossen werden. In Deutschland muss noch der Bundestag grünes Licht geben. Damit könnte der Board of Governors, das höchste Entscheidungsgremium des ESM, die Corona-Kredite bereits am kommenden Freitag endgültig absegnen. Am gleichen Tag hat sich auch die Eurogruppe zu ihrer nächsten Videokonferenz verabredet.Die Finanzminister bestätigten noch einmal die Einschätzung unter anderem der EU-Kommission, dass alle 19 Euro-Staaten die Zulassungskriterien für den Zugriff auf das ESM-Sicherheitsnetz erfüllen. Als Richtlinie gilt, dass jedes Land Beträge von bis zu 2 % seines Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2019 abrufen kann. Roter Teppich für ItalienInsbesondere mit Blick auf Italien, das den ESM-Hilfen bislang äußerst skeptisch gegenübersteht, betonte Centeno, die einzige Voraussetzung für den Zugang zu der Kreditlinie bestehe darin, dass die Länder das Geld nur zur Deckung der direkten und indirekten Kosten der Coronakrise nutzen dürften – und zwar für die Gesundheitsversorgung, Heilung und Prävention.EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni ergänzte, dass eine Überprüfung lediglich dieser Bedingung stattfinde. Es werde keinerlei zusätzliche Überwachungsmissionen geben. Auch Regling unterstrich in diesem Zusammenhang, der ESM werde zwar sein übliches Frühwarnsystem implementieren, um die rechtzeitige Rückzahlung sicherzustellen. Hierbei gehe es aber lediglich um die Beobachtung der Wirtschaft in den Empfängerländern. Dies habe nichts mit zusätzlichen Konditionalitäten zu tun.Nach Angaben von Regling zahlen die Euro-Staaten für die Corona-Kredite so gut wie keine Zinsen. Aktuell würden gerade einmal 0,1 % aufgerufen.Die Finanzminister verständigten sich darauf, dass die Kredite eine maximale durchschnittliche Laufzeit von zehn Jahren haben sollen. Anträge auf Unterstützung bei Pandemiekrisen können erst einmal bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden. Eine Verlängerung dieser Frist ist allerdings nicht ausgeschlossen. Die anfängliche Verfügbarkeitsfrist für einen ESM-Krisenkredit soll zwölf Monate betragen. Allerdings kann auch diese Frist den Vereinbarungen zufolge zweimal um jeweils sechs Monate verlängert werden. Warten auf die KommissionDas Paket über insgesamt 540 Mrd. Euro, das von ESM, EIB und EU-Kommission geschnürt wird, dient der Soforthilfe für Unternehmen, Staaten und Arbeitnehmer, die von der Corona-Pandemie betroffen sind. Für den Wiederaufbau nach der Krise bereitet die EU-Kommission zurzeit eine sogenannte Recovery-Initiative vor, die mindestens 1 Bill. Euro mobilisieren soll. Diese will die Brüsseler Behörde in den nächsten zwei Wochen im Detail vorstellen.