Etappensieg für Kläger im Streit über EZB-Dokumente

Bedingungen für Vertraulichkeit auf dem Prüfstand

Etappensieg für Kläger im Streit über EZB-Dokumente

fed Frankfurt – Im Streit über die Herausgabe eines von der Europäischen Zentralbank (EZB) als vertraulich eingestuften Dokuments deutet sich eine Wende an. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs empfiehlt den Richtern, dem Rechtsmittel der Kläger stattzugeben. Damit würde die Sache an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen, das der EZB Recht gegeben hatte. Es müsste sich noch einmal über den Fall beugen.Für die Kläger- den früheren griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis und den Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi (Die Linke) – sind die Schlussanträge des Generalanwalts zwar nur ein Etappensieg, denn der Gerichtshof muss ihnen nicht folgen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle tun dies aber die Luxemburger Richter.Konkret geht es in dem Streit um ein Dokument über bestimmte Notfall-Liquiditätshilfen (Emergency Liquidity Assistance). Im Jahr 2015 hatte die EZB ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um eigene Beschlüsse prüfen zu lassen, die sich auf die von der hellenischen Notenbank zur Verfügung gestellten Notliquiditätshilfen für griechische Banken bezogen.Da das Ergebnis des Rechtsgutachtens auch für künftige Fälle von Bedeutung sein könnte, aber es kein ausreichend öffentliches Interesse an einer Veröffentlichung gebe, hielt es die EZB seinerzeit für richtig, das Gutachten als internes Dokument zu kategorisieren und eine Herausgabe zu verweigern. Das EU-Gericht gab der Notenbank im März 2019 Recht, die Kläger legten Rechtsmittel ein.Der Generalanwalt moniert nun, bis heute sei nicht ersichtlich, dass das strittige Dokument in direktem Zusammenhang mit einer anschließenden Einzelfallentscheidung stehe. Insofern sei fraglich, ob es unter den Schutz der Vertraulichkeit falle. Hintergrund ist die Tatsache, dass auch die EZB allgemeinen Transparenzpflichten unterliege. Das EU-Recht billige ihr daher nicht pauschal zu, Dokumente für vertraulich zu erklären, sondern nur unter bestimmten Bedingungen.