Data Governance Act

EU-Einigung auf neues Gesetz für die Datenwirtschaft

Die EU-Gesetzgeber haben sich auf einen Gesetzesrahmen für den künftigen Austausch von Daten verständigt. Datenmarktplätze und Plattformen müssen künftig als neutrale Mittler auftreten.

EU-Einigung auf neues Gesetz für die Datenwirtschaft

ahe Brüssel

Nur ein Jahr nach Vorlage der EU-Kommissionsvorschläge haben sich Vertreter von Europaparlament und Mitgliedstaaten auf einen neuen Gesetzesrahmen für den Datenaustausch verständigt. Der sogenannte Data Governance Act (DGA) soll unter anderem neue Regeln für Datenmarktplätze beziehungsweise Datenmittlerdienste aufstellen. Ziel ist es, durch eine verstärkte Nutzung von Daten Innovationen etwa in den Bereichen der künstlichen Intelligenz, Medizin oder Mobilität voranzubringen. Zugleich soll mit dem Gesetz sichergestellt werden, dass EU-Bürger so weit wie möglich die Kontrolle über ihre Daten behalten.

Laut der Einigung, die nun noch vom EU-Parlament und dem Rat final gebilligt werden muss und dann 15 Monate später in Kraft tritt, dürfen Datenmarktplätze ausschließlich als neutrale Mittler auftreten. So sollen beispielsweise auch kleinere Anbieter eine Chance haben, mit großen Tech-Plattformen zu konkurrieren.

Gleiche Wettbewerbschancen

Nach Angaben von Angelika Nieb­ler (CSU), der zuständigen Berichterstatterin für das Gesetz im EU-Parlament, bedeutet das in der Praxis, dass eine Plattform, die beispielsweise den Handel mit Sensorendaten von landwirtschaftlichen Geräten wie Traktoren, Sprühgeräten oder Erntemaschinen organisiert, diese Daten nicht für die eigenen Zwecke einsetzen darf – wie etwa die Entwicklung von hauseigenen Algorithmen für den Agrarsektor. Dadurch werde gewährleistet, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer von Daten darauf vertrauen könnten, dass ihnen durch das Datenteilen kein Wettbewerbsnachteil entstehe.

Größeren Technologieplattformen wird auch verboten, Datenvermittlungsdienste mit anderen Diensten wie einem Cloud-Speicher oder Geschäftsanalysen kommerziell zu bündeln, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter von Datenmarktplätzen zu schaffen.

Die DGA erhöht darüber hinaus die Klarheit für öffentliche Stellen beim Austausch sensibler Daten und regelt den Austausch von Daten des öffentlichen Sektors mit Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, auch außerhalb der EU. Dabei muss eine vollständige Wahrung der Privatsphäre und Vertraulichkeit ge­währleistet werden.

Die DGA ergänzt damit die Open-Data-Richtlinie, die solche Daten nicht erfasst. Die EU-Kommission wird einen einheitlichen europäischen Zugangspunkt mit einem durchsuchbaren elektronischen Re­gister für Daten des öffentlichen Sektors einrichten. Dieses Register wird über nationale Informationsstellen zugänglich sein.

Die Einigung auf den Digital Governance Act sorge für die notwendigen Bedingungen, um die gut gefüllten Datensilos, die es überall in der EU gebe, aufzubrechen und zügig anzuzapfen, betonte Niebler: „Wir müssen jetzt handeln, wenn europäische Digitalunternehmen einen Platz unter den digitalen Innovatoren der Welt haben wollen.“

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