EU geht gegen Steuervermeidung vor

Finanzminister geben grünes Licht für neue Richtlinie

EU geht gegen Steuervermeidung vor

ahe Luxemburg – Die Finanzminister der Europäischen Union (EU) sind im Kampf gegen aggressive Steuervermeidung einen wichtigen Schritt vorwärts gekommen. Auf einem Treffen in Luxemburg billigten sie eine EU-Richtlinie (Anti Tax Avoidance Directive, ATAD), die die bei Unternehmen verbreitetsten Praktiken deutlich einschränken soll.Für eine Einigung aller 28 Länder fehlte zwar noch die Zustimmung aus Belgien und Tschechien. Beide Staaten haben nun theoretisch noch bis Montagabend Zeit, gegen die neuen Regelungen vorzugehen. Dies erwartet nach den intensiven Beratungen über die Richtlinie aber niemand mehr. “In der Sache ist das geregelt”, betonte auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nach dem Ministerrat in Luxemburg.Schäuble erklärte, die Verständigung sei ein wichtiger Schritt, um den schädlichen Steuerwettbewerb in der EU zu verringern. Dies sei nur mit einheitlichen Regelungen möglich gewesen. Der Europaabgeordneten Fabio De Masi (Die Linke) kritisierte dagegen, die vereinbarte Zinsschranke sei aufgeweicht worden. Zudem sei das Problem der aus der EU unbesteuert abfließenden Profite über Dividenden, Lizenzen und Zinsen gar nicht angefasst worden. Steueroasen austrocknenDie neue EU-Richtlinie umfasst verschiedene Maßnahmen gegen aggressive Steuervermeidung. Die Zinsschranke soll Konzerne unter anderem davon abhalten, Schulden künstlich in Mitgliedstaaten mit großzügigeren Abzugsmöglichkeiten zu verlagern. Die Beschränkung des Zinsabzugs soll Unternehmen damit von künstlichen Kreditgestaltungen abhalten, die einzig darauf ausgerichtet sind, ihre Steuerbelastung zu verringern. Dies betrifft etwa Leihgeschäfte zwischen Töchtern in unterschiedlichen EU-Ländern.Teil des Gesetzespakets ist auch eine Neuregelung der Behandlung von beherrschten ausländischen Unternehmen (Controlled Foreign Companies, CFC), über die es unter den EU-Staaten bis zum Schluss Kontroversen gegeben hatte. Ziel der Neuregelung war, Konzerne, vor allem multinationale Unternehmen, davon abzuhalten, ihre Gewinne in EU-Niedrigsteuerländer oder Steueroasen zu verschieben. Wenn der effektive Steuersatz in dem Drittland weniger als 40 % des Steuersatzes in dem betreffenden EU-Mitgliedstaat beträgt, greift die Regulierung künftig. Für die im Ausland gezahlten Steuern erhält das Unternehmen dann eine Gutschrift. Mit dieser neuen Richtlinie setzt die EU ihren Kampf gegen die Steuervermeidung fort, der seit der Offenlegung der Mini-Steuerzahler Apple, Starbucks & Co. in Irland, den Niederlanden und Belgien sowie den Enthüllungen zweifelhafter Steuerdeals in Luxemburg (“Luxleaks”) an Schwung gewonnen hat.