EU-Gericht lehnt Schiedsklauseln ab

Börsen-Zeitung, 7.3.2018 dpa-afx Luxemburg - Schiedsklauseln zur Klärung von Handelsstreitigkeiten zwischen EU-Staaten sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unzulässig. Die Luxemburger Richter entschieden am Dienstag, dass...

EU-Gericht lehnt Schiedsklauseln ab

dpa-afx Luxemburg – Schiedsklauseln zur Klärung von Handelsstreitigkeiten zwischen EU-Staaten sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unzulässig. Die Luxemburger Richter entschieden am Dienstag, dass diese nicht mit EU-Recht vereinbar seien. Nur EU-Gerichte könnten bei solchen Konfliktfällen die volle Wirksamkeit des EU-Rechts gewährleisten (Aktenzeichen C-284/16).Derzeit bestehen 196 Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten. Für sie hat das Urteil dem Verein Lobbycontrol zufolge weitreichende Folgen. “Das EuGH-Urteil markiert den Anfang vom Ende einseitiger Konzernklagerechte in Europa”, sagte Max Bank von Lobbycontrol. Auch die Grünen im Bundestag werteten das Urteil als “richtungsweisend für alle innereuropäischen Investitionsschutzabkommen”.Der Linken-Europaabgeordnete Helmut Scholz sagte: “Die Gerichte, die von den Konzernen benutzt werden, um Regierungen zu verklagen, operieren nicht auf der Grundlage des Verfassungsrechts.” Schiedsgerichte werden von Gegnern schon lange als eine Art Paralleljustiz kritisiert, über die Unternehmen Schadenersatz zulasten der Steuerzahler erstreiten, nationale Gesetze aushebeln oder eine Senkung von Verbraucher- und Umweltstandards durchsetzen können.Im konkreten Fall ging es um ein Investitionsschutzabkommen zwischen der Slowakei und den Niederlanden. Die Slowakei hatte den Bundesgerichtshof in Deutschland angerufen, nachdem sie 22,1 Mill. Euro Schadenersatz an ein niederländisches Unternehmen zahlen sollte.Die Firma hatte ein Schiedsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet, weil das Land die Liberalisierung seines Krankenversicherungsmarkts in Teilen zurückgenommen hatte. Das Unternehmen sah sich geschädigt.Der Bundesgerichtshof wollte vom EuGH wissen, ob die von der Slowakei angefochtene Schiedsklausel mit EU-Recht vereinbar ist. Deutsche Gerichte waren beteiligt, weil das Schiedsgericht seinen Standort in der Bundesrepublik hatte.