EU kontrolliert Exporte
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Die EU-Kommission hat im Zuge eines Notfallverfahrens ein vorübergehendes „Transparenz- und Zulassungssystem“ für den Export von Impfstoffen eingeführt. Betroffen sind Unternehmen, mit denen die EU Vorababkommen für die Lieferung von Covid-19-Impfstoffen geschlossen hat. Zunächst bis zum 31. März müssen diese Pharmakonzerne sich Ausfuhren in Drittstaaten genehmigen lassen.
Nach einem Antrag bei der zuständigen nationalen Behörde soll eine Entscheidung möglichst binnen 48 Stunden getroffen werden und zwar einvernehmlich von allen 27 EU-Ländern und der EU-Kommission. Es gehe nicht um einen Exportbann, sondern darum, vollständige Informationen zu erhalten, ob die Unternehmen ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkämen, hieß es in Brüssel. Man sei gegenüber den EU-Steuerzahlern rechenschaftspflichtig. Die Liste der Länder, für die Ausnahmeregelungen greifen, ist aber lang: Sie reicht von den Efta-Staaten, über die Nachbarn mit Partnerschaftsabkommen bis zu den 92 eher ärmeren Ländern der Covax-Initiative. Nicht auf der Liste: Großbritannien.
(Börsen-Zeitung,