Steuertransparenz

EU-Konzerne sollen länderbezogene Daten offenlegen

Nach jahrelangem Stillstand haben sich die EU-Staaten doch noch darauf verständigt, von großen Konzernen eine öffentliche länderbezogene Steuerberichterstattung zu verlangen. Deutschland hat sich in der Abstimmung enthalten.

EU-Konzerne sollen länderbezogene Daten offenlegen

ahe Brüssel

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich gestern auf eine gemeinsame Positionierung bei der Einführung einer länderbezogenen Steuerberichterstattung für multinationale Unternehmen geeinigt. Bei einer Abstimmung im informellen Wettbewerbsrat erhielt der Vorschlag für ein sogenanntes Public Contry-by-Country Reporting die erforderliche qualifizierte Mehrheit der EU-Wirtschaftsminister. Damit können jetzt die Schlussverhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen, das schon 2017 eine Einigung gefunden hatte.

Der Gesetzesentwurf, den die EU-Kom­mission bereits im April 2016 vorgestellt hatte, sieht vor, dass Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mill. Euro für jedes Land gesondert Daten unter anderem zu Umsatz, Personalkosten, Vorsteuergewinn sowie den jeweils gezahlten Steuern veröffentlichen müssen. Bisher gibt es einen Austausch von Unternehmens-Steuerdaten zwischen den Finanzbehörden zwar schon auf OECD-Ebene. Diese sind aber nicht öffentlich. Der Vorschlag der EU-Kommission war eine Reaktion auf die Steuerskandale wie die „Panama Papers“ 2016 oder „Lux Leaks“ 2014.

Ein bislang letzter Einigungsversuch auf Ebene der EU-Mitgliedsländer war Ende 2019 fehlgeschlagen. Seither hatte allerdings unter anderem Österreich die Seiten gewechselt. Die Bundesregierung enthielt sich bei der gestrigen Abstimmung, weil es keine Einigung zwischen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) gab.

Rechtsbasis umstritten

Scholz bedauerte das: „Schade, dass sich ausgerechnet Deutschland bei der Abstimmung enthalten musste, weil unser Koalitionspartner diesen Schritt hin zu mehr Steuertransparenz partout nicht mitgehen will.“ Aus dem Berliner Wirtschaftsministerium hieß es hingegen, man habe Vertrauen darin, dass Finanzbehörden solche Informationen der Unternehmen bereits nutzten, da sie ihnen schon zur Verfügung stünden.

Tobias Hauschild, Steuerexperte bei der Nichtregierungsorganisation Oxfam, bezeichnete es als „beschämend“, dass die Bundesregierung sich aufgrund der Blockade durch Altmaier bis zuletzt nicht auf eine Zustimmung einigen konnte.

Innerhalb der EU bleibt allerdings weiter auch die Rechtsbasis des Beschlusses umstritten: Einige kleinere EU-Länder wie Luxemburg, Malta, Zypern und Irland sind der Meinung, dass Einstimmigkeit herrschen müsse, weil es um Steuerpolitik gehe. Die EU-Kommission und die übrigen Länder sagen hingegen, dass es hier um das Thema Transparenz gehe – und damit eine qualifizierte Mehrheit ausreiche.

Aus dem EU-Parlament kam viel Applaus für die Entscheidung. Der Grüne Sven Giegold betonte: „Das ist ein riesiger Erfolg gegen Steuervermeidung.“ Eine öffentliche länderspezifische Berichterstattung werde es großen Konzernen erschweren, EU-Länder um den niedrigsten Steuersatz gegeneinander auszuspielen. Der CSU-Abgeordnete Markus Ferber warnte hingegen vor zu hohen Erwartungen und sprach von einem „Nebenkriegsschauplatz“. Mehr Transparenz werde wenig bringen, solange viel grundlegendere Fragen wie eine Einigung auf eine gemeinsame Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage nicht gelöst würden.

Scharfe Kritik kam auch aus der deutschen Wirtschaft. BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang hatte die Bundesregierung im Vorfeld der Abstimmung noch einmal aufgefordert, das Vorhaben „entschieden abzulehnen“. Der BDI rechnet mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen gegenüber Konkurrenten aus Drittstaaten. Die länderspezifische Offenlegung von betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Daten erlaube Rückschlüsse auf Kostenstrukturen, Preispolitik und Gewinnmargen. Aus Sicht der Stiftung Familienunternehmen wäre auch ein gerichtliches Vorgehen vor dem Europäischen Ge­richtshof denkbar – wegen des unverhältnismäßigen Eingriffs in den Datenschutz und der Rechtsgrundlage des Ratsbeschlusses.