EU korrigiert Vorschlag für Investorenschutz

Reaktion auf Widerstand gegen EU/US-Handelspakt

EU korrigiert Vorschlag für Investorenschutz

fed Brüssel – Die EU kippt ihren bisherigen umstrittenen Vorschlag für den Schutz von Investoren im geplanten Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten (TTIP). Durch diese Korrektur ihrer eigenen Position will die EU-Kommission die Widerstände in der Bevölkerung gegen den Handelspakt überwinden. Stattdessen macht sich EU-Kommissarin Cecilia Malmström nun für einen Ansatz stark, der sich stärker an den Formaten traditioneller Gerichtsbarkeit orientiert.Konkret plädiert Malmström für die Einrichtung eines neuen Systems der Investitionsgerichtsbarkeit – anstelle der bisher vorgeschlagenen privatrechtlichen Schiedsgerichte (ISDS). Dieser neue Ansatz werde ausdrücklich das staatliche Recht, Gesetze zu beschließen, festschreiben. Kritiker hatten befürchtet, dass unter einem ISDS-Regime Staaten in ihren Möglichkeiten beschränkt wären, beispielsweise eine Energiewende zu verabschieden, weil sie dann Schadenersatzforderungen der Industrie zu fürchten hätten.Eingerichtet werden soll ein bilateraler Investitionsgerichtshof – “mit Richtern, nicht Schlichtern”, wobei diese Richter vergleichbare Qualifikationen vorweisen müssen wie ihre Kollegen bei internationalen Gerichten. Sie dürfen nicht als Anwalt von Unternehmen tätig sein. Alle Hearings sollen öffentlich stattfinden, alle Dokumente online verfügbar gemacht werden. “Da kann niemand von Privatjustiz sprechen”, sagt Malmström an die Adresse der TTIP-Kritiker gerichtet. Investoren sollen die Chance haben, gegen Urteile in Berufung zu gehen. Langfristig soll der Gerichtshof zu einer multilateralen Institution ausgebaut werden – aber dieses Vorhaben werde noch einige Zeit brauchen.Das Gerichtshofsmodell soll nach dem Willen Malmströms nicht nur beim europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen zum Einsatz kommen, sondern generell bei künftigen Vereinbarungen der EU mit anderen Staaten. Allerdings muss der Vorschlag nun erst einmal mit den nationalen Regierungen und dem EU-Parlament beraten werden.