EU-Länder über Emissionshandel und Verbrenner einig
ahe Brüssel
Nach einer mehr als 17-stündigen Sitzung haben sich die Umweltminister der EU auf zentrale Eckpunkte des Klimapakets „Fit for 55“ verständigt. Dabei ging es insbesondere um die künftige Ausgestaltung des Emissionshandels, damit zusammenhängende soziale Abfederungen sowie um die langfristigen Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Das Gesetzespaket soll helfen, dass die EU es schafft, bis 2030 den Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um 55% zu senken. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sprach vom „größten Klimaschutzpaket, das seit 15 Jahren in Europa geschmiedet wurde“. Die zum Teil äußerst umstrittenen Vereinbarungen müssen die EU-Staaten jetzt aber noch in Schlussverhandlungen mit dem Europaparlament festzurren.
Es blieb in den Verhandlungen bei einem De-facto-Aus für den Verbrennungsmotor ab 2035. Länder wie Italien, Portugal oder Rumänien konnten sich mit ihren Forderungen nach einer Frist bis 2040 nicht durchsetzen. Allerdings setzte Deutschland auf Druck der FDP durch, dass die EU-Kommission aufgefordert wird, Vorschläge vorzulegen, wie nach 2035 – außerhalb der Flottengrenzwerte – noch Fahrzeuge zugelassen werden können, die ausschließlich mit klimaneutralen Kraftstoffen (E-Fuels) betrieben werden.
Im Fokus der Vereinbarungen stand allerdings nicht die Automobilindustrie, sondern das Emissionshandelssystem (ETS): Die Länder bestätigten, dass im bisherigen System der CO2-Ausstoß bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 61% gesenkt werden soll. Ab 2024 wird auch der Seeverkehr mit einbezogen. Der lineare Reduktionsfaktor für die Zertifikate soll – wie auch schon von der EU-Kommission vorgeschlagen – bei 4,2% im Jahr liegen. Kostenlose Zertifikate für energieintensive Industrien sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren zwischen 2026 und 2035 schrittweise gestrichen werden – am Anfang langsam und am Ende dieser Zeit beschleunigt. Das EU-Parlament hatte beschlossen, dass es schon 2033 keine kostenlosen Zertifikate mehr geben wird. Neuen Schutz soll dafür der CO2-Grenzmechanismus (CBAM) bieten, der ab 2023 mit einer Übergangsphase von drei Jahren eingeführt wird.
Die EU-Länder sprachen sich auch für ein zweites ETS-System ab 2027 für die Bereiche Verkehr und Gebäude aus. Die hierbei erfassten Emissionen sollten bis 2030 um 43% im Vergleich zu 2005 reduziert werden. Im ersten Jahr werden zusätzlich 30% des Zertifikatevolumens versteigert („Frontloading“). Um mögliche Belastungen durch Energie- und Heizkostensteigerungen abzufedern, wird zugleich von 2027 bis 2032 ein Klimasozialfonds eingerichtet, der mit 59 Mrd. Euro ausgestattet wird. Die Finanzierung kommt insbesondere aus dem neuen ETS.
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