EU nimmt Steuerberater ins Visier
Im Kampf gegen aggressive Steuervermeidung und Steuerhinterziehung will die EU-Kommission jetzt auch Steuerberater und Anwaltskanzleien in die Pflicht nehmen. Sie sollen zwischenstaatliche Deals künftig verpflichtend den Behörden melden. Eventuell werden in einem zweiten Schritt auch Abschlussprüfer in diese Pflicht einbezogen. Die Informationen sollen automatisch zwischen den nationalen Behörden ausgetauscht werden.ahe Luxemburg – Die EU-Kommission will Finanzintermediäre zur Offenlegung von zwischenstaatlichen Steuersparmodellen verpflichten, an deren Ausarbeitung, Design oder Vermittlung sie beteiligt sind. Dies geht aus dem Entwurf einer neuen Richtlinie hervor, die der Börsen-Zeitung vorliegt und welche die Brüsseler Behörde voraussichtlich am kommenden Mittwoch veröffentlichen wird.Begründet wird der Vorstoß mit fehlender Transparenz und der Verschleierung der Herkunft von bestimmten Geldern. Die Steuerbehörden müssten die richtigen Informationen zu einem frühen Zeitpunkt erhalten, um schneller und genauer eine Risikoabschätzung bezüglich der Modelle vornehmen und schnelle Entscheidungen treffen zu können, heißt es im Entwurf. Ausdrücklich verwiesen wird auf die durch die “Panama Papers” bekannt gewordenen Fälle und die Rolle, die Vermittler und Berater hierbei gespielt hatten. Offenbar hätten einige der Intermediäre aktiv bei einer aggressiven Steuerplanung ihrer Klienten geholfen, heißt es. Dem Entwurf zufolge ist eine Einbeziehung von Abschlussprüfern in die Offenlegungspflichten bereits in einem zweiten Schritt denkbar.Gemeldet werden sollen Steuersparmodelle, in denen mindestens zwei EU-Staaten oder auch ein Drittland beteiligt sind. Nach Vorstellungen der EU-Kommission soll diese Mitteilung an eine zentrale europäische Behörde bereits innerhalb von fünf Tagen erfolgen, nachdem dem Steuerpflichtigen das jeweilige Modell vorgelegt wurde. Sollte bei der Steuergestaltung kein Berater oder Vermittler beteiligt sein, soll die Offenlegungspflicht auf den Steuerpflichtigen selbst übergehen. Dieser muss sein Vorgehen dann spätestens fünf Tage nach der Implementierung der Behörde melden.Konkrete Sanktionen bei Ausbleiben der Meldung enthält der Entwurf nicht. Die weitere Ausarbeitung soll den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Betont wird aber, dass die Vorschläge einen abschreckenden Effekt haben sollen. Es gehe darum, über den Meldemechanismus auch die Intermediäre davon abzubringen, solche Arrangements zu designen und zu vermarkten.Die Vorschläge der EU-Kommission beinhalten auch einen automatischen Austausch der erhaltenen Informationen zwischen den einzelnen nationalen Steuerbehörden. Die Behörde bezeichnet dies als ein “Schlüsselelement” der Richtlinie. Dieser automatische Austausch soll vierteljährlich geschehen.Kritik an dem Entwurf kam bereits aus dem EU-Parlament. Nach Ansicht des CSU-Finanzexperten Markus Ferber zeugen die Vorschläge “von einiger Naivität”. Es sei kaum davon auszugehen, dass Finanzintermediäre künftig in Scharen zu den Finanzämtern laufen würden, um auf fragwürdige Steuerkonstruktionen hinzuweisen, die sie selbst geschaffen hätten. “Gerade Anwälte werden sich auch künftig hinter der anwaltlichen Schweigepflicht verstecken”, so Ferber. “Die Kommission muss bei diesem Thema noch einmal zurück ans Reißbrett.”Die Behörde verweist darauf, dass ihre Vorschläge auch Teil der Umsetzung des OECD-Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und -verlagerung (BEPS) sind. Zudem habe es vor einem halben Jahr eine öffentliche Konsultation zu dem Thema gegeben. Bei dieser war ein Viertel der Antworten aus Deutschland gekommen.