EU-Wiederaufbaufonds nimmt nächste Hürde

Einigung der Finanzminister auf Auszahlungsdetails

EU-Wiederaufbaufonds nimmt nächste Hürde

ahe Brüssel – Die EU-Finanzminister haben sich auf einer Videokonferenz auf die detaillierte Ausgestaltung des Wiederaufbaufonds verständigt und der deutschen Ratspräsidentschaft damit ein Mandat für die weiteren Verhandlungen mit dem EU-Parlament gegeben. Konkret ging es um die “Wiederaufbau- und Resilienzfazilität”, die mit 672,5 Mrd. Euro das Herzstück des 750 Mrd. Euro großen Wiederaufbaufonds bildet. Die restlichen Gelder sind für die Stärkung von EU-Programmen vorgesehen. Die Fazilität erhalten die Mitgliedstaaten, 312,5 Mrd. Euro in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und 360 Mrd. Euro als Darlehen.Bundesfinanzminister Olaf Scholz sprach nach den Beratungen von einem “großen Schritt nach vorn”. Die einzelnen Punkte der Verständigung seien mit sehr breiter Mehrheit und überwiegend im Konsens gefasst worden. Der SPD-Politiker bekräftigte noch einmal, der Aufbaufonds müsse Anfang 2021 einsatzbereit sein. “Europa muss mit voller Kraft aus der Krise kommen.” 10 Prozent als Vorschuss Sobald das EU-Parlament sich zu den Auszahlungsbedingungen positioniert hat, beginnen die Schlussverhandlungen, die dann parallel zu den Verhandlungen über den mittelfristigen EU-Haushaltsrahmen laufen, mit dem der Wiederaufbaufonds verknüpft wird. Allein bei der “Wiederaufbau- und Resilienzfazilität” geht es nach Angaben von Scholz um fast 50 Rechtsakte, die bis Jahresende verabschiedet werden müssen.Nach Angaben von EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis bestätigten die Finanzminister unter anderem die vorgesehenen Quoten für die grüne und die digitale Transformation: Demnach sollen 37 % der Mittel aus der “Wiederaufbau- und Resilienzfazilität” nicht nur in die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Erholung von der Coronakrise, sondern für den Green Deal reserviert werden, 20 % zudem für die weitere Digitalisierung. Die Mitgliedsländer müssen sich bei der Einreichung von Projektfinanzierungen in Brüssel zudem an den länderspezifischen Empfehlungen orientieren, die die EU-Kommission seit 2019 im Zuge des Europäischen Semesters gegeben hat. Informell können erste Projekte bereits ab Mitte Oktober bei der Kommission zur Prüfung eingereicht werden.Die Finanzminister billigten, dass bis zu 10 % der Fazilität von der Brüsseler Behörde als Vorschuss an die Mitgliedstaaten gezahlt werden dürfen. Die restlichen Gelder sollen dann nach der Erreichung von vorher festgelegten Zwischenzielen freigegeben werden. Strittig war bei den Beratungen der Finanzminister unter anderem noch gewesen, wie genau eine Prüfung der Mittelverwendung organisiert werden soll. Hier hatten einige Länder auf noch stärkere Freiheiten gepocht.Für die nicht rückzahlbaren Zuschüsse soll es einen klaren Zuweisungsschlüssel geben: Bei 70 % dieses Topfes werden die Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten, die Umkehrung ihres Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukts und die durchschnittliche Arbeitslosenquote der Jahre 2015 bis 2019 berücksichtigt. Bei den verbleibenden 30 % wird statt der Arbeitslosenquote der letzten Jahre der reale Einbruch der Wirtschaftsleistung durch die Coronakrise einbezogen. Bei den Darlehen kann jeder Mitgliedstaat maximal ein Volumen von 6,8 % seines Bruttonationaleinkommens beantragen. Diese Bedingungen hatte die Europäische Kommission bereits Mitte September in ihren Richtlinien zum Wiederaufbaufonds genannt.