EuGH billigt EU-Investitionsschutz
Eine von Brüssel neu konzipierte Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten mittels Schaffung eines neuen Investitionsgerichtshofes ist mit dem EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Falle des Handelsabkommens Ceta entschieden. Die Auswirkungen gehen aber weit darüber hinaus.ahe Brüssel – Der im EU-Kanada-Freihandelsabkommen Ceta vereinbarte Investorenschutz und hier insbesondere der Streitschlichtungsmechanismus ist einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge mit EU-Recht vereinbar. Die Luxemburger Richter billigten damit das von der EU-Kommission neu eingeführte Investment Court System (ICS), das zunächst ein Gericht und eine Rechtsbehelfsinstanz und später dann die Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofes vorsieht. Die Brüsseler Behörde will mit dem ICS das alte Investorenschutzsystem (ISDS) in Handelsverträgen ersetzen, das immer wieder für heftigen Streit gesorgt hatte.Der EuGH verwies darauf, dass auch die neue Gerichtsbarkeit außerhalb des Rechtssystems der EU stehe und daher nicht dafür zuständig sein dürfe, europäisches Recht auszulegen, sondern nur die Vorschriften des jeweiligen Handelsvertrages.Ein Handelsabkommen könne damit auch nicht als Grundlage dafür dienen, im Sinne des Allgemeinwohls getroffene Entscheidungen wieder rückgängig zu machen, erklärte Bernd Lange (SPD), der Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament. Die Entscheidung des EuGH sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem multilateralen Investitionsgerichtshof, der die noch bestehenden intransparenten Schiedsstellen ersetzen könne.Hintergrund des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof war nun ein Antrag Belgiens, wo es einen heftigen Streit über Ceta gegeben hatte. Vor allem Politiker der Region Wallonie hatten Zweifel an dem neuen Streitschlichtungsmechanismus gehabt.Die EU-Kommission verwies darauf, dass nach der jetzigen EuGH-Entscheidung der Ceta-Text nicht noch einmal geändert werden müsse und die Ratifizierungen der Mitgliedstaaten fortgesetzt werden könnten. “Streitbeilegung spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung von Investitionen”, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström: “Das Investment Court System garantiert, dass dies fair, effektiv und transparent erfolgt.” Auch die in den Handelsabkommen der Europäischen Union mit Singapur, Mexiko und Vietnam enthaltenen Bestimmungen zum Investorenschutz brauchten nun nicht mehr geändert werden. Das Abkommen mit Kanada wird bereits seit September 2017 vorläufig angewendet, kann aber erst vollständig in Kraft treten, wenn es von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde.Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bezeichnete den EuGH-Spruch ebenfalls als “gute Nachricht für die global aufgestellte europäische Wirtschaft”. Der Abschluss moderner Handels- und Investitionsabkommen bleibe damit für die EU möglich, unterstrich Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Die Europäische Union habe die dringende Aufgabe, modernen Investitionsschutz auch mit anderen Drittstaaten durchzusetzen.