EuGH winkt EZB-Anleihekäufe durch - Bundesverfassungsgericht brüskiert

Staatsrechtler Siekmann warnt vor "Freibrief" für Währungshüter - Notenbankpräsenz in der Troika wackelt

EuGH winkt EZB-Anleihekäufe durch - Bundesverfassungsgericht brüskiert

lz/ms Frankfurt – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) räumt der Europäischen Zentralbank (EZB) weitestgehende Freiheiten für die Ausgestaltung der Geldpolitik ein und erteilt damit der restriktiven Auffassung des Bundesverfassungsgerichts eine klare Absage. Davon ist jedenfalls nach dem Plädoyer des Generalanwalts am EuGH auszugehen, dessen Meinung in der Regel vom Gericht übernommen wird.Nach Ansicht von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón darf die EZB grundsätzlich Staatsanleihen von Krisenländern kaufen. Ein entsprechendes Programm sei rechtmäßig. Voraussetzung sei nur, dass die EZB solche Käufe gut begründe und diese verhältnismäßig seien. Zudem stellte er die Präsenz der EZB in der Troika (mit der EU-Kommission und dem Internationalen Währungsfonds – IWF) in Frage. Ein Urteil in dieser Sache wird im Herbst dieses Jahres erwartet. Das Plädoyer gibt der EZB auch Rückendeckung für aktuelle Vorhaben.Zwar geht es bei dem Prozess formal nur um die EZB-Ankündigung von 2012, unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen. In der Praxis hat die EZB das Programm zudem gar nicht genutzt – schon die Ankündigung milderte die Krise. Doch über OMT (Outright Monetary Transactions) hinaus gibt der EuGH die Linie vor, welche Möglichkeiten die EZB in ihrer Geldpolitik grundsätzlich hat.Insofern dürften sich die Karlsruher Verfassungsrichter nach einem Urteil erneut äußern. Die Rechtssache könnte dann auf einen direkten Konflikt zwischen Karlsruhe und Luxemburg hinauslaufen. Die Folgen für die deutsche Politik, die Bundesbank und auch die Reputation der EZB in Deutschland sind in diesem Fall noch gar nicht abzusehen.Die EZB begrüßte die Schlussanträge. Sie stellten “einen wichtigen Meilenstein” dar, sagte Direktoriumsmitglied Yves Mersch. “Wir sind nach wie vor überzeugt, dass die OMTs rechtlich fundiert sind und mit unserem Mandat im Einklang stehen.” Auf die Frage, was die Schlussanträge für breit angelegte Staatsanleihekäufe im Zuge eines Quantitative Easing (QE) bedeuten, sagte Mersch, bei dem Verfahren gehe es nur um OMT. Er räumte aber ein, dass das Plädoyer “sehr interessante Elemente” enthalte. Er verwies darauf, dass klargemacht worden sei, dass die EZB die “alleinige Verantwortung” für die Währungspolitik und erheblichen Ermessensspielraum habe.Viele Beobachter werteten die Ausführungen des Generalanwalts allerdings als klares grünes Licht für ein QE. “Mit dem Antrag des Generalanwalts dürfte nun auch die letzte Hürde für ein weiteres Ankaufprogramm der EZB beiseitegeräumt sein”, hieß es beispielsweise von den Analysten der Nord/LB. Viele erwarten einen solchen Beschluss nun bereits für den 22. Januar.Der Frankfurter Notenbankrechtler Helmut Siekmann sprach sich klar gegen ein QE aus. “Grundsätzlich halte ich ein QE der EZB aus ökonomischen und juristischen Gründen für angreifbar”, sagte er der Börsen-Zeitung. Er warnte zudem davor, der EZB quasi eine Art Freibrief auszustellen: “Die Unabhängigkeit (…) darf keine Freistellung von gerichtlicher Kontrolle bedeuten.”—– Nebenstehender Kommentar- Schwerpunkt Seiten 6 und 7- Personen Seite 16