EZB benennt Mindestzins für Notfallhilfen

Spitzenrefinanzierungssatz plus 1 Prozentpunkt - Vereinbarungen über ELA-Kredite veröffentlicht

EZB benennt Mindestzins für Notfallhilfen

ba Frankfurt – Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Vereinbarung für die sogenannten Notfallkredite ELA (Emergency Liquidity Assistance) überarbeitet und dabei erstmals einen Mindestzinssatz benannt. Grundsätzlich solle der Spitzenrefinanzierungssatz zuzüglich 100 Basispunkten fällig werden, teilte die EZB gestern mit. Aktuell beträgt der Spitzenrefinanzierungssatz 0,25 %. Frage der SolvenzVor allem Irland, Griechenland und Zypern hatten die ELA-Linie in der Finanz- und der Euro-Krise exzessiv genutzt. Die nationalen Zentralbanken können sie – auf eigene Kosten und Risiken – vorübergehend einsetzen, wenn es in ihrem Bankensektor eine Krise gibt. Die Institute müssen allerdings grundsätzlich solvent sein. Kritiker zweifeln allerdings, ob das immer so der Fall ist. Der EZB-Rat kann ELA-Hilfen aber mit Zwei-Drittel-Mehrheit untersagen. ELA für Hellas sinken weiterIm Falle Griechenlands ist das Volumen der ELA-Hilfen im Mai um 1,4 Mrd. Euro auf 40,7 Mrd. Euro gesunken, wie Reuters die griechische Notenbank zitiert. Auf dem Höhepunkt des Konflikts um Griechenland im Sommer 2015 war das Volumen bis auf den Spitzenwert von 90,4 Mrd. Euro geklettert.Kritisiert wurde, dass bislang die Höhe der gewährten ELA-Kredite nicht mitgeteilt wird. Laut der gestern veröffentlichten Vereinbarung, die die aus dem Jahr 2013 stammende bisherige Regelung ersetzt, haben die nationalen Notenbanken “die Möglichkeit, öffentlich über die aggregierte Bereitstellung von ELA in ihrem Land zu kommunizieren, in Fällen, in denen sie der Meinung sind, dass eine solche Mitteilung erforderlich ist”. In solch einem Fall müssen dem EZB-Rat im Voraus der vorgesehene Kommunikationsplan und sein Inhalt einschließlich eines Kommunikationsvorschlags mitgeteilt werden. Der EZB-Rat hat “in Anbetracht der potenziellen Vertrauens- und Finanzstabilität für das Euro-Währungsgebiet” ein Widerspruchsrecht. Informiert werden kann über die ELA-Obergrenze einschließlich der Dauer ihrer Anwendbarkeit, dem tatsächlichen ELA-betrag sowie “relevante Kontextinformationen, die als hilfreich erachtet werden, um eine angemessene Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit zu erleichtern”, wie es in den Regeln heißt. Einschätzungen oder Beschlüsse des EZB-Rates sollen hingegen nicht kommuniziert werden. Schwellenwerte bleibenKeine Änderung gab es bei den Schwellenwerten. Übersteigt der Kredit an ein Institut oder eine Gruppe die Schwelle von 500 Mill. Euro, muss die nationale Zentralbank frühestmöglich vor der Gewährung den EZB-Rat informieren. Sonst reichen zwei Tage nach dem Fließen des Geldes. Bei mehr als 2 Mrd. Euro prüft der EZB-Rat, ob das Risiko besteht, dass die betreffende ELA der einheitlichen Geldpolitik des Eurosystems zuwiderläuft.Überprüft werden sollen die Regeln spätestens im Verlauf des Jahres 2019.