Fahrplan für Klage der Brexit-Gegner steht
hip London – Das Oberste Zivilgericht Großbritanniens hat den ersten Verhandlungstermin in einem Verfahren, mit dem Brexit-Gegner den EU-Austritt auf juristischem Wege verhindern wollen, auf den 15. Oktober gelegt. Damit könnte es bereits im Dezember beim Obersten Gerichtshof landen. Die unter anderem von der Kanzlei Mishcon de Reya vertretenen Kläger wollen sicherstellen, dass die Regierung das Austrittsverfahren nach Artikel 50 des Vertrags von Lissabon nicht ohne Zustimmung des Parlaments einleiten kann. Im Parlament haben die Befürworter des Verbleibs in der Staatengemeinschaft die Oberhand. Offenbar erwarten die Kläger, dass konservative Abgeordnete mit der Opposition stimmen würden. Die Regierung von Premierministerin Theresa May hat im Unterhaus nur eine Mehrheit von zwölf Stimmen. Ihre Anwälte teilten mit, dass die Regierung Artikel 50 nicht vor Ende des Jahres in Anspruch nehmen werde. Oliver Letwin, der im Cabinet Office eine Task Force zum Thema Brexit führt, sprach von einer “akademischen” Auseinandersetzung. Für einen Austritt müsste der European Communities Act von 1972 aufgehoben oder novelliert werden, und das könne nur das Parlament.Die britische Teuerungsrate ist im Juni etwas stärker als von Volkswirten erwartet gestiegen. Wie das Statistikamt ONS mitteilte, lag sie bei 0,5 % nach 0,3 % im Mai. Ökonomen hatten im Schnitt 0,4 % auf der Rechnung. Auch die um Energie und Lebensmittel bereinigte Kerninflation stieg stärker, als Ökonomen angesetzt hatten. Sie wurde mit 1,4 % angegeben. Der Schnitt der Schätzungen hatte bei 1,3 % gelegen.”Die meisten Konjunkturdaten sind naturgemäß ein Blick zurück”, sagt Ben Brettell, Volkswirt bei Hargreaves Lansdown. “In einer Welt, die sich schrittweise verändert, spielt das keine Rolle. Man kann die Richtung, in die die Reise geht, daraus ableiten, was gerade passiert ist. Seismische Ereignisse wie das EU-Referendum können solche Daten jedoch irrelevant machen.” Das gelte insbesondere für die nun bekannt gegebenen Inflationswerte.Die Daten wurden vom ONS vor dem Referendum am 23. Juni erhoben. Die Abwertung des Pfund nach dem Volksentscheid für den Brexit schlug sich darin also noch nicht nieder. Die daraus resultierenden höheren Importpreise dürften sich auf die Teuerung auswirken. Ein Anstieg auf 3 % bis 4 % wird von manchen für möglich gehalten. Allerdings sollte die anhaltende politische und wirtschaftliche Unsicherheit dafür sorgen, dass sich sowohl die Verbraucherausgaben als auch die Lohnentwicklung im Zaum halten werden.