Corona

FDP erwartet Klagewelle zu Infektionsschutzgesetz

Die von der Bundesregierung am Dienstag auf den Weg gebrachte Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes wird nach Einschätzung der FDP-Fraktion im Bundestag eine Klagewelle beim Bundesverfassungsgericht auslösen.

FDP erwartet Klagewelle zu Infektionsschutzgesetz

sp/dpa-afx Berlin

Die von der Bundesregierung am Dienstag auf den Weg gebrachte Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes mit bundeseinheitlichen Regelungen der sogenannten Corona-Notbremse wird nach Einschätzung der FDP-Fraktion im Bundestag eine Klagewelle beim Bundesverfassungsgericht auslösen. „Wir werden erleben, wie eine Flut von Verfassungsbeschwerden über Karlsruhe hereinbrechen wird“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Marco Buschmann in Berlin und räumte Klägern „ganz beachtliche Erfolgsaussichten“ ein. Die FDP werde geschlossen gegen das Gesetzesvorhaben stimmen, wenn das Gesetz nicht substanziell geändert werde.

Als besonders kritisch sehen die Liberalen die im Entwurf enthaltenen Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100000 Einwohner in den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten automatisch gelten sollen. Dies sei eine schwere Grundrechtseinschränkung, sagte Buschmann. „Der Entwurf ist allein deshalb schon hochgradig angreifbar.“

Der Bundestag müsse bei den geplanten neuen Regeln nachbessern, ist auch SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese überzeugt. „So sollte zum Beispiel Sport und Bewegung im Freien durchgehend weiter möglich sein. Ansteckungen finden nach Expertenmeinung fast ausnahmslos in Innenräumen statt“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa-afx. „Ein Verbot von Bewegung an der frischen Luft zwischen 21 Uhr und 5 Uhr halte ich daher für falsch.“ Linke und Grüne hatten zuvor bemängelt, dass die Vorgaben für die Arbeitswelt nicht weit genug gingen.

Eine Verabschiedung im Bundestag bis Ende dieser Woche, für die die Regierungskoalition auch die Stimmen von FDP und Grünen benötigt hätte, ist vom Tisch. Stattdessen soll nach den Beratungen im Parlament in dieser Woche am Montag eine neue Version des Gesetzes den Gesundheitsausschuss passieren und nach aktueller Planung am Mittwoch vom Plenum verabschiedet werden. Eine Zustimmung des Bundesrats zu dem Gesetz in der jetzigen Fassung ist nicht erforderlich.

Viel Zeit, die dritte Infektionswelle noch zu stoppen, bevor eine Überforderung des Gesundheitssystems droht, bleibt nicht. Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut am Mittwoch 21693 Corona-Neuinfektionen und 342 neue Todesfälle binnen 24 Stunden. Die Sieben-Tage-Inzidenz sprang bundesweit auf 153, den höchsten Wert seit Mitte Januar. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) erwartet, dass der bisherige Höchststand von etwa 6000 Covid-19-Intensivpatienten noch im April wieder erreicht wird.