Fester Platz für eine Frau im vierköpfigen Vorstand
wf Berlin – Eine stärkere Präsenz von Frauen in Vorständen wird Gesetz. SPD und CDU/CSU haben sich nach Angaben des Bundesjustizministeriums in Berlin nach monatelangem Ringen auf wesentliche Punkte des Zweiten Führungspositionengesetzes geeinigt. Demnach werden erstmals verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen verankert: In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern muss künftig ein Mitglied eine Frau sein. Darauf einigte sich laut Ministerium die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe am Freitagabend.Für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes wird demnach eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 % und eine Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen vereinbart. Dazu zählt z.B. die Deutsche Bahn. Bei Unternehmen mit wesentlicher Bundesbeteiligung soll laut CDU bereits ab drei Vorständen mindestens ein Platz mit einer Frau besetzt sein. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit gilt schon bei Vorständen mit zwei Personen, dass mindestens ein Platz mit einer Frau besetzt ist.Eine feste Frauenquote, wie sie in Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit 30 % gesetzlich verankert ist, gilt für den Vorstand damit nicht. Auch größere Vorstände müssen nur eine Frau haben. Das Zweiten Führungspositionengesetz ist ein Gemeinschaftswerk von Justizministerin Christine Lambrecht und Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD). “Damit geben wir qualifizierten und motivierten Frauen die Möglichkeiten, die sie verdienen”, sagte Lambrecht. Die Koalitionsspitzen sollen in wenigen Tagen über das Ergebnis der Arbeitsgruppe entscheiden. Danach werde die Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Das Kabinett soll “zeitnah” beschließen.