Finanzressort bremst Wagniskapitalgeber

Neue Steuerbelastung - Im Einzelfall mit Ermäßigung

Finanzressort bremst Wagniskapitalgeber

ge Berlin – Die kleine Schar der dringend benötigten Wagnisfinanzierer fühlt sich etwas veralbert. Während die Venture-Capital-Branche in dem gestern vorgelegten Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (vgl. BZ vom 23. Juli) nur eine Verschlechterung der Fördermaßnahmen für junge Unternehmen gegenüber dem heutigen Stand erkennen kann, schwärmt das Bundesfinanzministerium von Steuerermäßigungen für Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Firmenanteilen von Start-ups. Allerdings sei diese geplante Ermäßigung nur für eine Steuerbelastung gedacht, die mit dem Gesetz erst neu eingeführt werden soll, klagt Rechtsanwalt Christian Schatz, Partner der Sozietät King & Wood Mallesons. Dem Diskussionsentwurf zufolge sollen – anders als heute – Veräußerungsgewinne künftig besteuert werden, wenn sie aus einer Beteiligung stammen, an der der Investor weniger als 10 % der Anteile hielt. Dieses eher kleinteilige Engagement gilt laut Schatz für nahezu alle Investments von Wagniskapitalfonds, Versicherungen oder Business Angels.Auf diese neue Steuerbelastung will das Ministerium dann jedoch eine Ermäßigung gewähren von 30 % der Anschaffungskosten des verkauften Anteils, wenn der Veräußerer mindestens drei Jahre an dem Start-up beteiligt war und sich dieses nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet. Sollten die geplanten Maßnahmen Gesetz werden, wären die Engagements der wenigen Fonds und Versicherungen gefährdet, die sich an Start-ups beteiligen, mahnt Schatz. Denn die investierten ihre Verkaufserlöse heute nahezu unbelastet von Steuerabzügen in neue Unternehmen, was künftig nicht mehr möglich wäre.Wegen der großen Bedeutung von Unternehmensgründungen für den technischen Fortschritt hierzulande und Arbeitsplätze hat die große Koalition vereinbart, ein Venture-Capital-(VC-)Gesetz zu schaffen. Entsprechendes Drängen des Wirtschaftsministeriums wurde bislang aber immer vom Finanzressort abgeblockt. Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart wäre der jetzige Vorschlag sogar ein Rückschritt – und andere dringende Verbesserungen für Start-ups werden gar nicht erst aufgegriffen. Der Diskussionsentwurf wurde zunächst an Verbände verschickt. Im September soll nach bisherigem Zeitplan ein Referentenentwurf folgen, der auch die finanziellen Auswirkungen der Pläne auflistet. Bund kürzt FördergelderZugleich beklagt BIO Deutschland, dass die öffentlichen Projektfördermittel des Bundes für kleine Biotechnologiefirmen seit 2012 um fast ein Fünftel gekürzt worden seien, wie eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zeigt. Dies bremse die ohnehin zögerliche Gründungsbereitschaft für neue innovative Biotech-Unternehmen, moniert Peter Heinrich, Chef der Biotechnologie-Industrie-Organisation BIO Deutschland. Die Biotechnologie sei eine Schlüsseltechnologie für den Innovationsstandort Deutschland.