Finanzrichter rügen Höhe des Forderungszinses

Börsen-Zeitung, 15.5.2018 ba Frankfurt - Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt erstmals, ob die von Finanzämtern erhobenen Zinsen auf Steuerforderungen ab dem Jahr 2015 nicht zu hoch sind. Bislang liegt der Zinssatz bei 6 % im Jahr. Allein bei...

Finanzrichter rügen Höhe des Forderungszinses

ba Frankfurt – Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt erstmals, ob die von Finanzämtern erhobenen Zinsen auf Steuerforderungen ab dem Jahr 2015 nicht zu hoch sind. Bislang liegt der Zinssatz bei 6 % im Jahr. Allein bei Betriebsprüfungen vereinnahmte der Fiskus laut BFH in den vergangenen Jahren mehr als 2 Mrd. Euro.”Die realitätsferne Bemessung der Zinshöhe wirkt in Zeiten eines strukturellen Niedrigzinsniveaus wie ein rechtsgrundloser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung”, heißt es beim BFH. Nun sei der Gesetzgeber gefordert, der das Problem erkannt, “aber gleichwohl bis heute nichts getan, obwohl er vergleichbare Zinsregelungen in der Abgabenordnung und im Handelsgesetzbuch dahingehend geändert” habe. Im aktuellen Fall geht es um eine Steuernachzahlung von knapp 2 Mill. Euro, auf die Nachzahlungszinsen von 240 831 Euro für zweieinhalb Jahre fällig sind. Der BFH hat die Vollziehung des Zinsbescheids in vollem Umfang ausgesetzt. Im Februar hatte ein anderer Senat den Zinssatz für das Jahr 2013 als unproblematisch erachtet.—– Bericht Seite 7- Wertberichtigt Seite 8