Firmen kritisieren fehlende Verständlichkeit des Rechts
ge Berlin – Die Wirtschaft hierzulande ist mit der öffentlichen Verwaltung mehr schlecht als recht zufrieden. Während die befragten Unternehmen bei den für Verwaltungen zentralen Themen Unbestechlichkeit und Diskriminierungsfreiheit Bestnoten verteilten, erhielt die Verständlichkeit von Formularen und Anträgen sowie des dahinter stehenden Rechts die schlechteste Bewertung. Deutliche Verbesserungen muss es auch bei Bauämtern geben, wo die gesamte Verfahrensdauer und fehlende Informationen über den weiteren Ablauf der beantragten Investition kritisiert werden. Diese Ergebnisse ermittelte das Statistische Bundesamt (Destatis) im Auftrag der Bundesregierung, die die Bürokratie vereinfachen, die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung verbessern und damit die Unternehmen entlasten will. Als “eines ihrer Kernanliegen” will die Koalition nun die Verständlichkeit von Informationen und dem zugrunde liegenden Recht angehen, versprach Kanzleramtsstaatsminister Helge Braun bei der Entgegennahme des Berichts.Zu einer Rechtfertigung sah sich auch Destatis-Präsident Dieter Sarreither genötigt. Während bei Import- und Exportfragen die ratgebenden Kammern positiv bewertet wurden, erhielt das Statistische Bundesamt von der Wirtschaft ausgesprochen schlechte Noten bei einer enorm breiten Streuung der Beurteilung. Sarreither erklärte diesen Rüffel damit, dass die Außenhandelsstatistik die “mit Abstand umfangreichste und auch belastendste amtliche Statistik” sei, bei der allerdings in den vergangenen Jahren schon diverse Vereinfachungen vorgenommen worden seien.Verbesserungsbedarf sieht der Destatis-Präsident aber auch bei der allgemeinen Hilfsbereitschaft von Behörden, die von der Wirtschaft generell als unzureichend bewertet wurde – während die Fachkompetenz der Sachbearbeiter gelobt wird.Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wertet die ermittelte Unverständlichkeit von Rechtsvorschriften als “Weckruf” gegen die Gesetzespläne zu Werkverträgen, da sie neue Unsicherheit schaffen würden. Der vorgeschlagene Kriterienkatalog zur Abgrenzung von Selbständigkeit und Arbeitsverhältnis verändere die bisherige Rechtslage grundlegend und würde neue Auslegungsfragen eröffnen. Dies widerspreche dem Ziel, neue Bürokratie durch neue Rechtsunsicherheit zu vermeiden.