Frankreich will Schließung rentabler Werke erschweren

Unternehmen drohen saftige Geldstrafen

Frankreich will Schließung rentabler Werke erschweren

wü Paris – Frankreich will die Schließung rentabler Standorte durch Unternehmen mit mehr als 1 000 Mitarbeitern unter bestimmten Umständen unter Strafe stellen. Die Nationalversammlung stimmte jetzt einem entsprechenden Gesetzentwurf zu, der auf ein Wahlkampfversprechen von Präsident François Hollande in Florange in Lothringen zurückgeht. Dort hatte sich Hollande vergeblich für den Erhalt von zwei Hochöfen des Stahlkonzerns ArcelorMittal eingesetzt. Das geplante Gesetz stößt bei der konservativen Opposition, dem Arbeitgeberverband Medef und der Börsenaufsicht AMF auf große Kritik.Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1 000 Mitarbeitern, drei Monate lang intensiv nach einem Käufer zu suchen, bevor sie ein Werk schließen. Dabei sollen die Mitarbeiter ebenfalls die Möglichkeit haben, ein Übernahmeangebot vorzulegen. Der Betriebsrat soll zudem die Möglichkeit erhalten, ein Handelsgericht einzuschalten. Sollte dieses feststellen, dass glaubwürdige Interessenten grundlos abgewiesen wurden oder keine ernsthaften Bemühungen unternommen wurden, einen Käufer zu finden, drohen Geldstrafen. Diese können bis zum 20-Fachen des monatlichen Mindestlohns pro wegfallende Stelle gehen, also rund 28 600 Euro pro Stelle, dürfen jedoch nicht mehr als 2 % des Umsatzes des Unternehmens betragen. Unternehmen sollen von der Verpflichtung, ein Werk zu verkaufen, ausgenommen werden, wenn dies ihren Fortbestand als Ganzes gefährden würde.Der Arbeitgeberverband Medef fürchtet, dass es künftig für Unternehmen noch teurer wird als bisher, Sozialpläne zu verabschieden. Selbst die Börsenaufsicht AMF meldete sich entgegen ihren Gewohnheiten zu Wort. AMF-Chef Gérard Rameix warnte Wirtschaftsminister Pierre Moscovici, dass das Gesetz die Attraktivität des Standortes Frankreich für ausländische Investoren und den reibungslosen Ablauf der Finanzmärkte gefährden könnte. Der Senat soll im Dezember über den Entwurf abstimmen, doch das letzte Wort hat die Nationalversammlung.—– Wertberichtigt Seite 8