Frauenquote kommt mit leichten Änderungen

Parlamentarier verzichten auf Härtefallregelungen - Mehr Rechtssicherheit bei der Aufsichtsratsbesetzung

Frauenquote kommt mit leichten Änderungen

wf Berlin – Die Einführung einer Frauenquote in den Führungsetagen deutscher Unternehmen dürfte mit leichten Lockerungen und einigen Klarstellungen am Freitag den Bundestag passieren. Der federführende Familienausschuss verabschiedete den Gesetzentwurf am Mittwoch in Berlin ohne Gegenstimmen. Die Linke und die Grünen enthielten sich.Am Freitag berät der Bundestag in abschließender Lesung. Dann steht noch das Votum des Bundesrates aus. Gudrun Zollner (CSU), Berichterstatterin für die Unionsfraktion, wertete das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen als positiv für die Unternehmen. “Wir haben richtig etwas herausgeholt für die Wirtschaft”, sagte Zollner der Börsen-Zeitung. Zu den von der Wirtschaft angestrebten Härtefallregelungen – etwa für frauenschwache Branchen – kam es indessen nicht.Eine wichtige Klarstellung kommt für die rund 100 paritätisch mitbestimmten und börsennotierten Firmen, die von 2016 an ihre Aufsichtsräte zu mindestens 30 % mit Frauen besetzen müssen. Nach dem ursprünglichen Entwurf hätte eine erfolgreiche Nichtigkeitsklage gegen die Wahl eines – weiblichen – Aufsichtsratsmitgliedes die Wirksamkeit später gewählter Vertreter infrage gestellt, wenn durch die Gerichtsentscheidung die Quote rückwirkend nicht eingehalten worden wäre. Dasselbe hätte für die in dieser Zeit gefassten Beschlüsse gegolten. Der von den Abgeordneten modifizierte Entwurf sieht nun vor, dass die erfolgreiche Anfechtung einer Wahl nicht die Wirksamkeit zwischenzeitlicher Wahlen und Beschlüsse berührt. Die Sanktion des leeren Stuhls bei Verstoß gegen die Quote bleibt unverändert. Widerspruch mit MehrheitKlargestellt wurde auch, dass der Widerspruch gegen eine gemeinsame Betrachtung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat zur Erfüllung der Quote mit einer Mehrheit der einen oder anderen Seite beschlossen werden muss. Eine einzelne Stimme, wie es der Wunsch der Gewerkschaften war, reicht dafür nicht aus. Dies hatte zunächst zur Debatte gestanden. Neu ist auch, dass Angaben zur Quote nicht mehr im Wahlvorschlag, sondern nur in der Bekanntmachung der Einladung zur Hauptversammlung enthalten sein müssen. Dies senkt das Risiko für Formfehler.Für die rund 3 500 mitbestimmten oder börsennotierten Unternehmen, die sich selbst eine Quote setzen müssen, gelten mildere Berichtspflichten. Sie müssen nicht mehr jährlich über die Erreichung ihres Ziels berichten, sondern erst zum Enddatum. Dies ist erstmals der 30. Juni 2017. Die Ziele müssen bis 30. September 2015 definiert sein, drei Monate später als zunächst geplant.