RINGEN UM ZYPERN-HILFE

"Garantie für deutsche Sparer gilt"

Börsen-Zeitung, 19.3.2013 wf Berlin - Die Bundesregierung hat mit Blick auf die geplante Abgabe auf Spareinlagen in Zypern klargestellt, dass die Garantie der Spareinlagen in Deutschland unverändert gelte. "Es ist das Merkmal einer Garantie, dass...

"Garantie für deutsche Sparer gilt"

wf Berlin – Die Bundesregierung hat mit Blick auf die geplante Abgabe auf Spareinlagen in Zypern klargestellt, dass die Garantie der Spareinlagen in Deutschland unverändert gelte. “Es ist das Merkmal einer Garantie, dass sie gilt”, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert vor der Presse in Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatten im Oktober 2008 eine – wenn auch nicht rechtlich, so doch politische – Garantie für die Spareinlagen der Deutschen ausgesprochen. In Zypern sollen die Sparer mit einer einmaligen Abgabe von 6,75 % auf Einlagen bis 100 000 Euro und von 9,9 % auf höhere Einlagen zur Finanzierung des Rettungspakets herangezogen werden.Die Deutsche Kreditwirtschaft erklärte, sie messe dem Schutz der Kundeneinlagen “höchste Priorität” bei und fordert die rasche Verabschiedung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie. Es wäre wünschenswert gewesen, in Zypern Kundeneinlagen bis 100 000 Euro von der Abgabe für Spareinlagen freizustellen: “Der derzeit gesetzlich festgelegte Schutz von 100 000 Euro sollte nicht zur Disposition stehen.”Der Sprecher von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) machte deutlich, dass die Einlagensicherung die Einleger im Fall der Insolvenz einer Bank gegen Verlust schütze: “Das ist ein anderer Fall, als er hier gegeben ist.” Die Entscheidung sei autonome Sache Zyperns. Bei der Vermögensabgabe handelt um eine Art Sondersteuer. Anknüpfungspunkt ist nicht die Nationalität, sondern die Kontoverbindung mit einer zypriotischen Bank auf Zypern. Die Kreditwirtschaft setzt darauf, mit der EU-weiten Einlagensicherung zu einheitlichen Standards zur Ex-ante-Finanzierung, zu risikoorientierter Beitragserhebung sowie zum Risikomonitoring der Institute zu kommen. Die Sicherungssysteme selbst sollen national bleiben.