Gegenwind bei Steuer auf Streubesitz

Finanzexperten von CDU/CSU wollen Last auf Veräußerungsgewinn verhindern - Widerspruch zu Schäuble

Gegenwind bei Steuer auf Streubesitz

Die Finanzexperten in der CDU/CSU-Fraktion tun etwas Ungewöhnliches: Sie widersprechen ihrem Minister. Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen sollen steuerfrei bleiben.wf Berlin – Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekommt zu seinen Steuerplänen für Streubesitzanteile Gegenwind aus dem Parlament. “Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Streubesitzanteilen an Kapitalgesellschaften ab.” Dies ist einem Positionspapier zu entnehmen, für das die Abgeordneten Mathias Middelberg und Fritz Güntzler (beide CDU) federführend zeichnen. Das Positionspapier liegt der Börsen-Zeitung vor. Nach Informationen aus der Fraktion wurde das Papier vom 9. November in der AG Finanzen beschlossen. Auf Fraktionsebene soll es aber nicht gehoben werden. Dies käme einem Affront gegen Schäuble gleich.Zur Begründung ihrer Positionierung führen die Finanzexperten an, eine Besteuerung würde der betrieblichen Altersvorsorge in erheblichem Umfang schaden. Ein wesentlicher Teil des Deckungsvermögens dort sei in Aktien investiert, die dem Streubesitz zuzuordnen seien und damit zusätzlich belastet würden. Zudem sei nicht gesichert, dass die geplante Ausnahme für Business Angels und Start-ups tatsächlich unerwünschte Belastungen vermeiden würde. Erschwerend komme hinzu, dass die EU eine Ausnahme nach Beihilferecht aufheben könne. Ausnahme reicht nicht ausHintergrund des Vorstoßes sind Pläne aus Bund und Ländern, die bisher steuerfreien Veräußerungsgewinne aus Streubesitz zu belasten. Schäuble hatte dies im Entwurf zur Reform der Investmentbesteuerung vorgesehen. Als das Bundeskabinett Mitte September über die Förderung von Wagniskapital für junge und innovative Unternehmen beschloss, kündigte er für diese Unternehmensgruppe eine Ausnahme bei der Besteuerung an. Den Finanzexperten in der Unionsfraktion reicht dies offensichtlich nicht aus. Die Förderung von Wagniskapital steht im schwarz-roten Koalitionsvertrag.Aber auch die Länder steuern mit einer Bundesratsinitiative auf die Besteuerung von Streubesitzveräußerungsgewinnen zu. Zu den Befürwortern gehört Hessens Finanzminister Thomas Schäfer. Erst bei einer Grenze von 10 % an soll die steuerliche Freistellung zwischen beteiligten Unternehmen gelten. Schäfer argumentiert, in den wenigsten Fällen sei die Beteiligung an Start-ups kleiner als 10 %. Die betroffenen Branchenverbände sehen dies anders.Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) reagierte erfreut auf die Positionierung im Bundestag. “Wir begrüßen den Vorstoß der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion”, sagte Ulrike Hinrichs, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BVK. Der BVK ist überzeugt, dass die Einführung einer Besteuerung von Veräußerungsgewinnen Gründer erheblich schädigen und Venture-Capital-Finanzierungen in Deutschland erschweren würde. Eine Stärkung des Innovationsstandortes brauche “attraktive steuerliche Anreizmodelle für Investoren und keine weiteren Restriktionen”, so Hinrichs.