Gericht lässt Bahnstreik zu
Gericht lässt Bahnstreik zu
Einstweilige Verfügung abgelehnt – GDL-Forderungen steigern Personalkosten um 50 Prozent
lz/Reuters Frankfurt
Das Arbeitsgericht in Frankfurt hat den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den geplanten großen Bahnstreik ab Mittwoch – zunächst für den Bahnbetreiber Transdev – abgelehnt. Ein gleichartiges Urteil für die Bahn AG stand am Montagabend noch aus. Allerdings können beide Kläger gegebenenfalls die nächste Instanz anrufen. Eine Entscheidung hierüber dürfte dann im Laufe des Dienstags fallen.
Ausstand am Mittwoch
Die Lokführergewerkschaft GDL will im Personenverkehr von diesem Mittwoch, 2:00 Uhr, bis Freitag, 18:00 Uhr, streiken – und das in einer Woche, in der im Straßenverkehr wegen der Bauern- und Speditionsproteste ohnehin starke Behinderungen erwartet werden. Darauf könne man keine Rücksicht nehmen, sagte GDL-Chef Claus Weselsky. „Dann finden wir nie einen Termin, an dem wir ordentlich streiken können.“
Die Bahn AG hält den Ausstand für unverhältnismäßig, nachdem sie jüngst auf die Forderung der GDL nach einer Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich mit einem neuen Angebot reagiert hatte. Der Staatskonzern bietet Wahlmodelle zwischen mehr Urlaub und mehr Lohn an. Dieses ist aus Sicht der GDL völlig inakzeptabel, da die Bahn das Gehalt bei Arbeitszeitverkürzung entsprechend absenken wolle. Er sehe deshalb keinen Grund, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, sagte Weselsky.
Die Bahn bezweifelt zudem die Tariffähigkeit der GDL, weil Letztere im Sommer eine Genossenschaft zur Beschäftigung von Lokführern gegründet hat. Die Argumentation sei juristisch nicht haltbar, erklärte Weselsky. Dieses Verfahren werde zu einem viel späteren Zeitpunkt entschieden und könne den Arbeitskampf nicht stoppen.
Bereits zwei Warnstreiks
In der diesjährigen Tarifrunde haben die Lokführer bereits zweimal ihre Arbeit niedergelegt und so den Bahnverkehr in Deutschland weitgehend zum Erliegen gebracht. Fahrgäste wurden von der DB gebeten, auf nicht unbedingt notwendige Reisen zu verzichten oder Reisen zu verschieben. Der Konzern will für den Fernverkehr einen Notfahrplan mit stark reduziertem Angebot anbieten und längere Züge mit mehr Sitzplätzen einsetzen. Im Regionalverkehr soll es ein deutlich geringeres Angebot geben.
Die Tariffähigkeit der Bahn soll das hessische Landesarbeitsgericht prüfen. Hintergrund ist die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft Fair Train im Juni 2023. Es gebe personelle Verflechtungen und schwere Interessenkonflikte. GDL und Fair Train hätten quasi mit sich selbst einen Tarifvertrag geschlossen, argumentiert die Bahn. Zudem würden Lokführer aufgefordert, zu kündigen und in die Genossenschaft zu besseren Tarifen wieder einzusteigen. Die GDL weist das zurück und wirft der Bahn wiederum vor, die Gewerkschaft eliminieren zu wollen.
Die GDL hatte Ende November die Tarifgespräche mit der Bahn für gescheitert erklärt. Größter Streitpunkt ist die von ihr geforderte Verkürzung der Arbeitszeit von 38 auf 35 Stunden pro Woche für Schichtarbeiter bei vollem Lohnausgleich. Dazu verlangt die GDL 555 Euro mehr im Monat sowie einen Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro. Nach Angaben der DB hat die Gewerkschaft 35 Forderungen genannt, mit denen die Personalkosten der Bahn insgesamt um 50% steigen würden.
Kommentar zum Thema Bahnstreik
Wertberichtigt Seite 2