Gericht schlägt Bahn und GDL einen Vergleich vor

Gabriel verurteilt "Missbrauch des Streikrechts"

Gericht schlägt Bahn und GDL einen Vergleich vor

ge/lz Berlin/Frankfurt – Die Deutsche Bahn hat am zweiten Tag des Megastreiks den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Frankfurt beantragt. Damit will der Vorstand den von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ausgerufenen längsten Streik ihrer Geschichte von Richtern stoppen lassen – wohlwissend, dass die Gerichte in der Vergangenheit zumeist gegen die Arbeitgeber votiert haben. Laut dpa-afx hat Richterin Ursula Schmidt am Abend vorgeschlagen, den Lokführerstreik mit einem Vergleich beizulegen. Inhalte nannte sie aber nicht. Die Streitparteien sagten zu, den Vorschlag zu prüfen, sobald er vorliege. Zu Redaktionsschluss war noch unklar, ob das Gericht eine Entscheidung fällt. Möglicherweise könnte auch noch die Berufung gegen die Entscheidung verhandelt werden. Das Landesarbeitsgericht hielt sich nach Angaben einer Sprecherin in Bereitschaft.Nachdem die GDL bislang Vorschläge für eine Schlichtung abgelehnt hatte, sollte die Verhältnismäßigkeit des Ausstands überprüft werden. Eine entsprechende Klage hatte auch Verkehrsminister Alexander Dobrindt dem Staatskonzern nahegelegt. Während der Verhandlung beklagte die Bahn, dass sie der Lokführerstreik ca. 100 Mill. Euro kosten werde. Die GDL will bis Montagmorgen streiken.Wirtschaftsminister und SPD-Chef Sigmar Gabriel verurteilte den langanhaltenden Ausstand als “Missbrauch des Streikrechts”, bei dem es der GDL erkennbar nicht um höhere Löhne, sondern nur um eine “Machtdemonstration” gehe – und dafür “ist das Streikrecht nicht gemacht”. Zudem zeigte sich der Minister erzürnt darüber, dass die GDL das Angebot einer Schlichtung bisher abgelehnt hat.