Gnadenfrist bei Erbschaftsteuer
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben nicht lange gefackelt. Nachdem es Bundestag und Bundestag verpasst haben, wenigstens einigermaßen im Zeitplan von 18 Monaten eine verfassungsfeste Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu vollbringen, macht das Gericht nun Druck. Ende September steht das Thema wieder auf der Tagesordnung. Dies bedeutet nichts anderes als eine Gnadenfrist von knapp vier Wochen für die politisch Verantwortlichen nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause, um das laufende Vermittlungsverfahren zum Erfolg zu führen. Die Frist ist eng, aber machbar, ohne dass die Beteiligten ihre Urlaubspläne ändern müssen. Das Gericht schärft damit schon mal die Waffen. Tatenlos wird es dem Patt in Berlin nicht zusehen. Es droht der Wegfall des Steuerprivilegs für Betriebsvermögen – was schlecht für die Wirtschaft wäre – oder das Aus für das komplette Gesetz – was schlecht für die Steuereinnahmen der Länder wäre, die alleinige Nutznießer sind. Auch Zwischenlösungen sind denkbar. Die liegen aber allein in der Weisheit der Richter.wf