Google muss nicht pauschal löschen

Börsen-Zeitung, 28.7.2020 dpa-afx Karlsruhe - Im Internet gibt es kein generelles "Recht auf Vergessenwerden". Suchmaschinen-Betreiber wie Google können zwar verpflichtet sein, Links zu kritischen Artikeln auf Wunsch des Betroffenen aus der...

Google muss nicht pauschal löschen

dpa-afx Karlsruhe – Im Internet gibt es kein generelles “Recht auf Vergessenwerden”. Suchmaschinen-Betreiber wie Google können zwar verpflichtet sein, Links zu kritischen Artikeln auf Wunsch des Betroffenen aus der Trefferliste zu entfernen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag klarstellte. Wessen Rechte und Interessen Vorrang haben, ist demnach aber immer von einer umfassenden Abwägung im Einzelfall abhängig (Az. VI ZR 405/18).Geklagt hatte der frühere Geschäftsführer eines regionalen Wohlfahrtsverbandes für Mittelhessen, der 2011 ein Defizit von knapp 1 Mill. Euro mitzuverantworten hatte. In dieser Phase meldete er sich damals länger krank. Die regionalen Tageszeitungen hatten darüber berichtet. Der Mann hätte gern, dass die alten Texte beim Suchen nach seinem Namen nicht mehr auftauchen. Seine Klage gegen Google hatte aber auch in letzter Instanz keinen Erfolg. Zumindest im Moment habe der Mann noch keinen Anspruch auf Entfernung der Links, entschieden die obersten Zivilrichter des BGH.