Grundsatzeinigung über Wagniskapital

Bundesregierung will innovative Jungfirmen fördern

Grundsatzeinigung über Wagniskapital

Reuters Berlin – Die Bundesregierung hat sich nach längeren Diskussionen auf Eckpunkte zur Förderung der Finanzierung innovativer Jungfirmen geeinigt. “Deutschland braucht eine neue Gründerzeit”, heißt es in dem “Eckpunktepapier Wagniskapital”, das in gemeinsamer Federführung des Wirtschafts- und des Finanzministeriums entstand. Es lag der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag vor und soll am heutigen Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. “Keine neuen Belastungen”In einem Einzelpunkt, der bislang innerhalb der schwarz-roten Koalition heftig umstritten war und der auch von Start-up-Firmen heftig kritisiert wurde, lenkte Schäuble offenbar ein: Dabei geht es um die Besteuerung der Gewinne, die beim Verkauf von kleineren Beteiligungen an Kapitalgesellschaften anfallen. Hatte Schäuble bisher eine generelle Besteuerung geplant, so soll dem Papier zufolge nunmehr “in jedem Fall” sichergestellt werden, “dass für die Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen”.Im Fokus stehen sogenannte Streubesitzbeteiligungen, das sind Anteile von unter 10 %. Im Falle von Jungunternehmen halten Gründer, Finanzierungspartner (“Business Angels”) sowie Investoren diese Beteiligungen oftmals über Kapitalgesellschaften. Würden die Erlöse aus deren Veräußerung künftig besteuert, wie es zunächst von Schäuble erwogen wurde, würde das nach Auffassung von Start-up-Verbänden und Investoren die Finanzierungsprobleme junger Firmen noch erhöhen. Wie die Ausnahmeregelung für innovative Unternehmen am Ende ausgestaltet wird, lässt das Eckpunktepapier allerdings offen. Höhere ZuschüsseNeben anderen Maßnahmen zur Förderung von Firmengründungen will die Bundesregierung im kommenden Jahr das sogenannte INVEST-Zuschussprogramm für Jungunternehmen kräftig ausbauen. Auf Investitionen in Wagniskapital von bis zu 500 000 Euro im Jahr – bislang lag die Grenze bei 250 000 Euro – soll ein Zuschuss von 20 % gezahlt werden. Die Steuer auf Veräußerungsgewinne soll in diesem Bereich erstattet werden.