Corona

Impfpriorisierung könnte im Juni fallen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte am Donnerstag an, dass die Priorisierung beim Impfen im Juni aufgehoben werden könnte.

Impfpriorisierung könnte im Juni fallen

sp Berlin

Die Impfkampagne gegen das Coronavirus hat mittlerweile auch in Deutschland Fahrt aufgenommen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte am Donnerstag an, dass der Impfschutz besonders schutzbedürftiger Gruppen so weit fortgeschritten sei, dass die Priorisierung beim Impfen im Juni aufgehoben werden könnte. Trotz der jüngsten Impffortschritte warnte der Minister im Bundesrat, dass die laufende dritte Infektionswelle nicht ohne weitere Kontaktbeschränkungen gebrochen werden könnte. Im Anschluss ließen die 16 Bundesländer die Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes passieren, die der Bundestag am Vortag beschlossen hatte. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz mit bundeseinheitlichen Regeln zur Umsetzung der sogenannten Notbremse gegen die Corona-Pandemie unmittelbar da­nach, so dass die neuen Regelungen in Kraft treten können.

Spahn betonte, dass die dritte Welle ungeachtet einer höheren Impfquote weiterrollen werde, wenn Kontakte nicht begrenzt würden. Dies zeige das Beispiel Israel, wo die Behörden trotz einer Impfquote von mehr als 40% die Flughäfen geschlossen gehalten hätten, um Kontakte zu reduzieren. In Deutschland sei die Hälfte der über 60-Jährigen mindestens einmal geimpft, so dass im Mai mit der Impfung der Prioritätsgruppe 3 begonnen werden könne und die Priorisierung im Juni ganz aufgehoben werden könnte. Als Voraussetzung dafür seien zunächst aber weitere Einschränkungen erforderlich, wie sie im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehen sind. Die gefundene Regelung sei ein „Kompromiss, der einen Unterschied macht“, warb Spahn.

Das verschärfte Infektionsschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis automatisch eine weitgehende Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr in Kraft tritt. Der Einzelhandel soll bis zu einer Inzidenz von 150 mit „Click and Meet“ und negativem Test offengehalten werden. Schulen und Kitas sollen ab einer Inzidenz von 165 schließen. Zudem sollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern künftig mindestens zwei Schnelltests pro Woche anbieten. Die Änderungen gelten zunächst bis zum 30. Juni. Von den insgesamt 411 Landkreisen und kreisfreien Städten weisen laut RKI derzeit 351 eine Inzidenz von mehr als 100 auf, 173 von ihnen liegen über einer Inzidenz von 165.