Industrie dringt auf Steuerreform für Firmen

BDI fordert Belastungsneutralität

Industrie dringt auf Steuerreform für Firmen

wf Berlin – Der Industrieverband BDI hat nach Bekanntwerden der Pläne von CDU/CSU zur Reform der Unternehmensbesteuerung konkrete Ziele genannt: “Wir fordern Belastungsneutralität und eine ertragsorientierte Bemessungsgrundlage”, erklärte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber in Berlin. Damit der Standort Deutschland Schritt halten könne mit der beschleunigten Harmonisierung der Unternehmenssteuern in der EU, müssten verkrustete Steuerstrukturen aufgebrochen werden. Mit einer Reform könnten Wettbewerbsnachteile für Unternehmen, die hierzulande ansässig seien, in einem wachsenden internationalen Wettbewerb vermieden werden, so Kerber. Die Union plant nach den Worten ihres Vizevorsitzenden Ralph Brinkhaus, in der nächsten Legislaturperiode ein Unternehmenssteuergesetzbuch einzuführen. Dies ist Brinkhaus zufolge ein wichtiges Projekt mit Blick auf Vereinfachung und mehr Transparenz, wie er der FAZ sagte. Mit der Einführung eines Unternehmenssteuergesetzbuchs werden die Regelungen zur Besteuerung für alle Unternehmen in einem eigenständigen Gesetz zusammengefasst. Bisher unterliegen Kapitalgesellschaften dem Körperschaftsteuergesetz, Personengesellschaften dem Einkommensteuerrecht und beide Rechtsformen der Gewerbesteuer.Kerber nannte als “eines der wesentlichen Ärgernisse” in der Unternehmensbesteuerung die abweichende Bemessungsgrundlage zwischen Einkommen- und Körperschaftsteuer einerseits und Gewerbesteuer andererseits. Gelöst werden muss aus Sicht der Industrie auch das “seit langem bekannte Problem der Belastungsneutralität”. Die Thesaurierungsbesteuerung sei anzupassen, um Personen- und Kapitalgesellschaften endlich einheitlich zu belastet, verlangt der BDI. Personengesellschaften können derzeit einbehaltene Gewinne niedriger besteuern lassen, um auf das Niveau von Kapitalgesellschaften zu kommen. Die Regelung gilt aber als kompliziert und hat einige andere Nachteile.