Industrie fürchtet Sammelklagen

Berlin will Verbraucherverbänden mehr Macht beim Datenschutz geben

Industrie fürchtet Sammelklagen

wf Berlin – Die deutsche Industrie wehrt sich gegen erweiterte Klagerechte für Verbraucherverbände beim Datenmissbrauch durch Unternehmen. Die Ausweitung des Klagerechts würde auf die Einführung von Sammelklage hinauslaufen und für die Unternehmen neue unkalkulierbare ökonomische Risiken begründen, schreibt der Industrieverband BDI zu einem Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.”Personenbezogene Daten müssen geschützt werden”, unterstreicht der BDI in seiner Stellungnahme, wendet sich aber zugleich gegen die Kollektivklage. “Der BDI lehnte eine derartige Ausweitung der Klagerechte von Verbänden nachdrücklich ab”, schreibt der Verband weiter. Mit dem Referentenentwurf bereitet das Ministerium ein Gesetzgebungsverfahren vor, um die zivilrechtliche Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften im Datenschutzrecht zu verbessern. Der Entwurf sieht vor, die Möglichkeit von Individualklagen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten im Datenschutz um Kollektivklageschutzrechte zu erweitern. “Europarechtlich zweifelhaft”Die bestehenden zivil- und öffentlich-rechtlichen Rechtsinstrumente reichten aus, um mögliche Datenschutzverstöße zu verfolgen, argumentiert der BDI. Zudem zweifelt der Industrieverband an der europarechtlichen Zulässigkeit des Verbandsklagerechts und befürchtet eine uneinheitliche Rechtsauslegung. Die europäische Datenschutzrichtlinie bestimme, dass öffentliche und unabhängige Stellen damit beauftragt werden sollen, die Vorschriften zu überwachen. Auf Verbraucherschutzverbände treffe beides nicht zu. Besonders fürchtet die Wirtschaft aber den Reputationsschaden für Unternehmen – unabhängig vom Ausgang eines Verfahrens.Die Chancen der Wirtschaft, mit ihrem Anliegen Gehör zu finden, dürften indessen gering sein. Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Herbst 2013 im Koalitionsvertrag politisch bereits festgelegt, Verbraucherschutzrechte zu stärken und dabei auch diesen Punkt geregelt. Im Kapitel “Sicherheit, Selbstbestimmung und Transparenz in der digitalen Welt” des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD heißt es: “Wir werden die Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die Verbraucherverbände datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen und Unterlassungsklage erheben können.”