Informationsaustausch Schweiz/EU zeigt Wirkung

Mehr freiwillige Meldungen zu Zinseinkünften

Informationsaustausch Schweiz/EU zeigt Wirkung

dz Zürich – Die Meldedisziplin der EU-Steuerpflichtigen mit Schweizer Bankkonto hat sich stark verbessert. Dies zeigen die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlichten Daten über den Vollzug des EU-Zinsbesteuerungsabkommens. Der darin vereinbarte automatische Informationsaustausch in Steuersachen zwischen der Schweiz und der EU ist seit Anfang 2017 in Kraft.Die Zahl der Meldungen von EU-Steuerpflichtigen über Zinseinkünfte aus den auf einem Schweizer Konto liegenden Vermögen erreichten 2016 mit 350 176 Meldungen einen Höchststand. 2015 hatte es 328 860 und 2014 erst 149 508 Meldungen gegeben. Mit 111 522 stammte fast ein Drittel der Meldungen aus Deutschland. Der leichte Rückgang zum Vorjahr (112 922) deutet an, dass die meisten deutschen Steuersünder ihre undeklarierten Vermögen in der Schweiz inzwischen angemeldet haben dürften. Demgegenüber haben die Meldungen aus Italien (75 308) und Frankreich (77 420) wie auch aus Griechenland (13 427) im vergangenen Jahr noch einmal deutlich zugenommen. Dieser Zuwachs dürfte als ein Torschlusseffekt im Blick auf den inzwischen in Kraft getretenen automatischen Informationsaustausch zu werten sein. Für Steuerpflichtige, deren undeklarierte Vermögen erst im laufenden Jahr im Zuge des Amtshilfeprozesses ans Tageslicht kommen, dürfte die Rechnung weit teurer werden, als wenn sie sich im Rahmen der in vielen Ländern in den vergangenen Jahren angebotenen Programme zur Selbstdeklaration schon früher freiwillig angezeigt hätten.Interessant ist, dass die Summe der gemeldeten Zinseinnahmen bei der höheren Zahl an Meldungen mit 1,55 Mrd. sfr 2016 wieder leicht zugenommen hat. 2015 lag der Betrag bei 1,50 Mrd. sfr, 2014 bei 1,58 Mrd. sfr. Dies ist ein Hinweis darauf, dass viele EU-Steuerpflichtige ihre Schweizer Bankverbindung auch nach der Offenlegung der Vermögensbestände gegenüber dem heimischen Fiskus nicht abgezogen haben.