BREXIT – EIN SCHRITT VORAN, ABER VIELE OFFENE PROBLEME – TERRITORIALKONFLIKTE

Irische Grenzfrage ungelöst

Gibraltar ist Teil der Übergangsvereinbarung

Irische Grenzfrage ungelöst

hip London – Was die Ausgestaltung der künftigen EU-Außengrenze in Irland betrifft, hat es in den Brexit-Verhandlungen zwischen London und Brüssel keinen Durchbruch gegeben. Die nun bekannt gegebene Einigung auf einen Übergangszeitraum enthält allerdings eine Notfalloption, über die Premierministerin Theresa May noch am 1. März gesagt hatte: “Kein britischer Premierminister könnte dem je zustimmen.” Die Option vorübergehend so stehen zu lassen, um in den Verhandlungen über die künftigen Beziehungen weiterzukommen, ist aber offenbar kein Problem. Sie sieht so aus: Um eine harte Grenze auf der Grünen Insel zu vermeiden, verbleibt Nordirland, falls sich beide Seiten auf keine bessere Lösung einigen können, in der Zollunion. Dadurch würde die EU-Außengrenze auf den Grund der Irischen See verlegt, was von manchen als Annexion Nordirlands gewertet wird. Auf diese Weise ließe sich eine Gefährdung des Friedensprozesses in Nordirland vermeiden.Arlene Foster, die Chefin der Demokratischen Unionisten (DUP), ohne deren Stimmen May nicht regieren kann, nannte einen Verbleib Nordirlands in der Zollunion Anfang des Monats “verfassungsrechtlich unannehmbar”. Zudem wäre er für Nordirland “wirtschaftlich katastrophal”. Für Ulster ist Großbritannien ein wesentlich wichtigerer Markt als der Süden der Grünen Insel. Für die EU geht es darum, dass die Zollgrenzen des Binnenmarkts gewahrt bleiben. Vor allem die französischen Landwirte fürchten, dass sonst südamerikanisches Rindfleisch oder neuseeländische Lammkeulen über Nordirland auf ihren Markt drängen. Der britische Verhandlungsführer David Davis sagte nun, man strebe eine so enge Partnerschaft mit der EU an, dass besondere Maßnahmen für Nordirland gar nicht erforderlich würden, und stimmte einer Notfalloption zu.Nordirland ist nicht die einzige ungelöste territoriale Streitfrage. Der Europäische Rat verlangt, dass nach dem Brexit kein zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich geschlossenes Abkommen ohne Einigung zwischen London und Madrid auf Gibraltar angewendet werden darf. Spanien hat seine Ansprüche auf den im Vertrag von Utrecht 1713 für alle Zeiten an die Briten abgetretenen Affenfelsen nie ganz aufgegeben. Zumindest die nun erzielte Übergangsvereinbarung soll auch für Gibraltar gelten, sagte der britische Verhandlungsführer Davis.