Irland sieht Souveränität durch EU verletzt
hip London – Die irische Regierung hat im Streit mit Brüssel um Steuernachzahlungen von Apple harsche Töne angeschlagen. “Die Kommission hat ihre Kompetenzen überschritten und in unsere nationale Steuersouveränität eingegriffen”, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Die EU-Wettbewerbsbehörde hatte nach zweijährigen Ermittlungen beschlossen, dass Apple für die Jahre 2003 bis 2014 bis zu 13 Mrd. Euro Steuern plus Zinsen an die irischen Behörden nachzahlen muss. Sie stufte Steuervergünstigungen des Unternehmens auf der Grünen Insel als unzulässige Beihilfen ein.Die Kommission habe kein Mandat, unter Zuhilfenahme der Regeln für Staatshilfen ihre Sicht von Ausmaß und Reichweite der steuerrechtlichen Zuständigkeit des Mitgliedstaats im Alleingang durchzusetzen, hieß es aus Dublin. Die Regeln seien ihrer Natur nach nicht dazu geeignet, Diskrepanzen zwischen Steuersystemen auszugleichen.Für den Lifestyle-Konzern aus dem kalifornischen Cupertino, der ebenfalls gegen die Nachforderung vorgeht, hat der Fall große wirtschaftliche Bedeutung, da über die Töchter in Irland alle Gewinne verbucht werden, die der Konzern in Europa, aber auch in Afrika und Nahost einschließlich Indiens erzielt. Apple argumentiert, sie müssten in den USA versteuert werden, weil dort unter anderem durch Entwicklungsarbeit der Wert geschaffen werde. Das Geld sei auf dem Weg zum US-Fiskus nur in Irland geparkt. Die Vertriebstochter Apple Sales International verbuchte 2011 nach Angaben von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zum Beispiel einen Gewinn von umgerechnet 16 Mrd. Euro (vgl. BZ vom 31. August). Hiervon wurden allerdings lediglich 50 Mill. Euro in Irland versteuert. 15,95 Mrd. Euro dagegen blieben unversteuert, weil sie von Apple intern auf einen “Verwaltungssitz” übertragen wurden, der aber nur auf dem Papier bestand. Der Konzern sei damit auf einen effektiven Steuersatz von 0,05 % gekommen, der bis zum Jahr 2014 sogar noch weiter auf nur noch 0,005 % gesunken sei.Die EU-Kommission stufte das interne Verschieben der Gewinne dagegen als “künstlich und weder sachlich noch wirtschaftlich gerechtfertigt” ein. Der fiktive “Verwaltungssitz”, der den irischen Regelungen nach möglich war, habe weder Mitarbeiter noch operative Aufgaben gehabt. Die Gewinne seien auch in keinem anderen Land versteuert worden.