IWF warnt vor Schuldenkrise in ärmeren Ländern
det Washington – Ohne eine Umstrukturierung ihrer Staatsschulden könnte zahlreichen Schwellen- und Entwicklungsländern der Zugang zu Kapitalmärkten verwehrt werden, und sie könnten in einen wirtschaftlichen Abgrund stürzen, der an die Schuldenkrise der achtziger Jahre erinnert. In einer neuen Studie zu den ökonomischen Folgen der Coronavirus-Pandemie für die ärmeren Staaten fordert der Internationale Währungsfonds (IWF) daher, dass insbesondere private Gläubiger ihre Forderungen zurückschrauben und einen geringeren Anteil an Rückzahlungen erhalten, die im Zuge von Umschuldungen vereinbart werden. Nach Darstellung des IWF konnten Emerging Market Countries (EMCs) und Entwicklungsländer zwar während der ersten sechs Monate dieses Jahres durch die Ausgabe von Anleihen insgesamt 124 Mrd. Dollar an Hartwährungsschulden aufnehmen, von denen zwei Drittel auf das zweite Quartal entfielen. Wegen wachsender Schuldenberge, der Ungewissheit über den weiteren Verlauf der Pandemie und der weltweiten protektionistischen Tendenzen sei aber zweifelhaft, inwieweit die EMCs hierzu auch künftig imstande sein werden, schreibt der Währungsfonds. Ein zentrales Problem wird darin gesehen, dass private den öffentlichen Gläubigern inzwischen den Rang abgelaufen haben. Das ist insofern problematisch, als diese bei Schuldenumstrukturierungen überzogene Forderungen durchsetzen können. Als Gründe für diese Vermutung wird die hohe Zahl von Rechtsverfahren genannt, in denen private Investoren auf höheren Rückzahlungen von Staaten bestehen. Außerdem haben öffentliche Gläubiger ein größeres Interesse an wirtschaftlicher und politischer Stabilität in dem Schuldnerstaat als private Geldgeber.Um diesem Trend entgegenzuwirken, fordert der IWF höhere Transparenz bei offiziellen Statistiken über Staatsschulden. Zudem müssten wirtschaftliche Prognosen realistischer sein und auch Abwärtsrisiken in den Schuldnerstaaten stärker berücksichtigen. Wichtig sei ferner, dass an Finanzplätzen, die internationale Anleihen verwalten, neue Gesetze Obergrenzen für Rückzahlungen aus notleidenden Schuldverschreibungen vorschreiben.