Japan präzisiert Grenzen für Auslandsinvestoren

Hälfte der börsennotierten Gesellschaften betroffen

Japan präzisiert Grenzen für Auslandsinvestoren

mf Tokio – Japans Regierung hat eine Liste jener Unternehmen veröffentlicht, an denen sich ausländische Investoren nur noch nach einer vorherigen Genehmigung beteiligen dürfen. Das Gesetz, das die Schwelle für eine Genehmigung von 10 % auf 1 % senkt, trat am vergangenen Freitag in Kraft. Ausgenommen sind Banken, Vermögensverwalter, Hedgefonds und Hochfrequenzhändler, soweit sie bei der Financial Services Agency (FSA) registriert sind. Nach offiziellen Angaben dient die Verschärfung der nationalen Sicherheit und orientiert sich an Vorgaben aus den USA.Entgegen früheren Berichten betrifft die Regelung deutlich mehr Unternehmen, als die Regierung eingeräumt hat. Laut der Liste müssen Auslandsanleger bei 518 namhaften Unternehmen in zwölf als strategisch definierten Sektoren eine Beteiligung von mehr als 1 % beantragen. Dazu gehören Rüstung, Luftfahrt, Weltraum, Stromproduktion inklusive Atomkraft, Gas- und Wasserversorgung, Telekom, Eisenbahnen und Ölindustrie. Die Genehmigungspflicht gilt etwa für die Konzerne Toyota, Sony und Softbank sowie den Rüstungsgüter- und Raketenhersteller Mitsubishi Heavy Industries, den Atomkraftspezialisten Toshiba und den größten Stromversorger Tokyo Electric Power. Darüber hinaus sind Investitionen in mehr als 1 500 Unternehmen außerhalb der zwölf Kernbereiche ebenfalls beschränkt, wenn auch weniger strikt. Dazu zählen der Sensorenspezialist Keyence, die Pharmafirmen Chugai und Takeda, der Videospiele-Gigant Nintendo und der Personalvermittler Recruit, aber auch Unternehmen wie Oriental Land, der Betreiber von Tokyo Disneyland, und der Konzerthallenverwalter Tokyo Dome.Die Auswahl sei nicht transparent, aber erleichtere die Planung von ausländischen Investoren, kommentierte Keith Truelove von UBS Japan. Dagegen erklärte Kathy Matsui von Goldman Sachs Japan, die Marktauswirkungen dieser neuen Regulierung seien eher begrenzt.