Japan verhängt Notstand für Tokio
mf Tokio – Wegen der drohenden Überlastung der Krankenhäuser infolge eines starken Anstiegs von Corona-Infektionen hat Japans Regierung für den Großraum Tokio den Notstand verhängt. Die Anweisung von Premierminister Yoshihide Suga gilt bis zum 7. Februar. Zwar liegt die Zahl der Infizierten und Sterbefälle im gesamten Japan immer noch weit unter dem Niveau vieler westlicher Länder. Am Donnerstag meldete die Hauptstadt Tokio ihren Tageshöchstwert von 2 447 Neuinfizierten, knapp 3 000 Erkrankte liegen in Hospitälern, davon 113 mit schweren Symptomen. Aber die Gouverneure der Metropolregion hatten Premier Suga zum Handeln aufgefordert.Aufgrund der neuen Einschränkungen erwarten einige Analysten nun einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes im Auftaktquartal 2021. Die 38 Millionen Einwohner der Hauptstadt Tokio und der Präfekturen Kanagawa, Chiba und Saitama repräsentieren 30 % der Bevölkerung und erzeugen 34 % des Bruttoinlandsproduktes. Statt eines Quartalswachstums mit einer Jahresrate von 2 % sagt Ryutaro Kono von BNP Paribas für Japan nun ein Minus von 0,2 % vorher. Das genaue Ausmaß hängt von der Notstandsdauer ab. Prominente Virologen halten eine Verlängerung bis in den März hinein für notwendig. Die Vorbereitungen für die Olympischen Sommerspiele würden jedoch weitergehen, versicherte Premier Suga. Kein LockdownAllerdings ist dieser Notstand in Japan kaum mit dem derzeitigen Lockdown in Deutschland vergleichbar. Die Maßnahmen fokussieren sich darauf, das gesellige Essen und Trinken einzuschränken. Damit die Bürger nach 20 Uhr nicht mehr ausgehen, sollen 150 000 Bars und Restaurants ab 19 Uhr keinen Alkohol mehr ausschenken und um 20 Uhr schließen. Zum Ausgleich erhalten die Betriebe 60 000 Yen (476 Euro) pro Tag. Veranstaltungen dürfen höchstens 5 000 Teilnehmer haben und die Versammlungsorte maximal zu 50 % ausgelastet sein. Die Zahl der Pendler in den Zügen der Metropolregion soll durch eine Verlagerung der Arbeit in das Homeoffice um 70 % sinken.Innerhalb dieses Rahmens dürfen die regionalen Gouverneure eigene Anweisungen erteilen. In Tokio zum Beispiel sollen die Beschäftigten an mindestens drei von fünf Werktagen zu Hause arbeiten. Allerdings sind die Vorgaben weder rechtlich bindend noch verfügen die Behörden über Sanktionsmöglichkeiten, außer einen Betrieb namentlich an den öffentlichen Pranger zu stellen. Deswegen ignorierten viele Firmen und Lokale bisherige Appelle, blieben abends geöffnet und ließen die Mitarbeiter ins Büro kommen. Zu Neujahr waren Einkaufszentren und Gebetsschreine überlaufen.