Corona-Pandemie

Kabinett beschließt Testpflicht für Einreisende

Das Bundeskabinett hat die Einführung einer Corona-Testpflicht für alle ungeimpften Einreisenden ab zwölf Jahren zum 1. August beschlossen. Alle Einreisenden müssen danach über einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis verfügen.

Kabinett beschließt Testpflicht für Einreisende

sp Berlin

Das Bundeskabinett hat am Freitag im sogenannten Umlaufverfahren die Einführung einer Corona-Testpflicht für alle ungeimpften Einreisenden ab zwölf Jahren zum 1. August beschlossen. Die vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Verordnung legt fest, dass alle Einreisenden danach verpflichtet sind, bei Einreise über einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis zu verfügen. Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet müssen auch Geimpfte und Genesene einen Test nachweisen. „Diese Regelung dient dazu, die Eintragung zusätzlicher Infektionen nach Deutschland möglichst gering zu halten“, erklärte eine Regierungssprecherin. Zusätzlich werde ab dem 1. August eine Vereinfachung vorgenommen, indem nur noch zwei Arten von Risikogebieten ausgewiesen werden, nämlich Gebiete mit erhöhtem Risiko (Hochrisikogebiete) und Virusvariantengebiete.

Erst am Donnerstag waren die letzten Bedenken innerhalb der Bundesregierung gegen eine Testpflicht bei der Einreise beseitigt worden. So hatten das SPD-geführte Justizministerium und einige SPD-Parlamentarier zunächst argumentiert, dass eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes erforderlich sei. Dies hätte eine Testpflicht ab Sonntag beinahe unmöglich gemacht, während die Sommerferien in den ersten Bundesländern enden und die Zahl der Corona-Neuinfektionen gerade in europäischen Urlaubsländern zuletzt gestiegen ist. In Deutschland wurden laut RKI-Lagebericht insgesamt 3662 Neuinfektionen in den Kalenderwochen 26 bis 29 gemeldet, in denen die Betroffenen sich wohl im Ausland infiziert hätten. Das entsprach 12% aller Fälle. „Dies zeigt eine zunehmende Rolle reiseassoziierter Fälle am derzeitigen Infektionsgeschehen“, schreibt das RKI.