Kabinett billigt Grundsteuerreform
wf Berlin – Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Novelle der Grundsteuer im Umlaufverfahren beschlossen. “Damit schaffen wir eine unbürokratische, faire und verfassungsfeste Grundsteuer, wie es das Verfassungsgericht verlangt hat”, erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in Berlin. Damit ist zugleich auch der Weg frei, dass der Bundestag in der anstehende Woche – der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause – die parlamentarische Beratung beginnen kann. Das Gesetz muss bis Jahresbeginn in Kraft gesetzt sein, damit die Grundsteuer weiterhin erhoben werden kann. Dies hatte des Bundesverfassungsgericht verfügt. Das Aufkommen aus der Grundsteuer von rund 14 Mrd. Euro steht den Gemeinden zu. Politischer Wille ist es, die Reform nicht für eine Steuererhöhung zu nutzen und dass das Aufkommen insgesamt nicht steigt. Der Entwurf sieht Öffnungsklauseln vor, die es den Ländern ermöglichen, vom Bundesgesetz abweichende Regelungen zu erlassen. Bayern präferiert etwa ein Flächenmodell, das anders als das Bundesmodell keine wertabhängigen Kriterien mit in die Bemessungsgrundlage einbezieht. Die neue Grundsteuer soll von 2025 an berechnet werden. Für baureife Grundstücke wird mit einer neuen Grundsteuer C durch die Novelle die Möglichkeit eröffnet, höhere Steuern zu erheben, um Spekulation zu dämpfen.